Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt für die Weender Straße zwischen Theaterstraße und Groner Straße auf der Basis des Wettbewerbsentwurfs von WES hinsichtlich der grundlegenden Gestaltung, d. h., die vorgeschlagene Aufteilung des Straßenraumes, die Verwendung von Natursteinmaterialien und die vorgeschlagene Verlegeart, den Förderantrag bei der N-Bank zu stellen. Begründung:
Es ist vorgesehen die Weender Straße zwischen Theaterstraße und Groner Straße in 2012 und 2013 auszubauen. Hierfür muss schnellstmöglich ein Förderantrag bei der N-Bank gestellt werden. Mit dieser Vorlage soll deshalb eine Zustimmung zum vorgeschlagenen Ausbau der Weender Straße auf Basis des Wettbewerbsentwurfs von WES erfolgen. Diese Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf die grundlegende Gestaltung, d. h.., auf die Aufteilung des Straßenraumes, der Verwendung von Natursteinmaterialien und der vorgeschlagenen Verlegeart. Eine Entscheidung über die konkrete Auswahl der Natursteinplatten, der Möblierung (Bänke, Leuchten, Papierkörbe), der Gestaltung des Nabels und des Einbaus eines Brunnens und/oder einer Trinkwasserstele soll erst im Dezember 2011 bzw. Anfang 2012 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Ausbaus (Tragschichten, Oberflächen, Möblierung, Planungskosten) belaufen sich auf 3.453.000,- EUR.
Planungs- und Baukosten in Höhe von 3.178.000,-- EUR sind im Entwurf des Investitionshaushaltes für 2011 und 2012 etatisiert, so dass für 2012 noch ein Betrag von 275.000,-- EUR etatisiert werden muss.
Von den Gesamtkosten von 3.453.000,- EUR sollen ca. 2.000.000,- EUR nach dem NKAG auf die Anlieger umgelegt werden.
Von den verbleibenden 1.453.000,- EUR sind 1.116.000,- EUR förderfähig. Bei einer Förderhöhe von 50% sollen hiernach ca. 558.000,- EUR aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden.
Die Restsumme in Höhe von ca. 895.000,- EUR muss von der Stadt Göttingen aufgebracht werden. Zusätzlich entfallen auf die Stadt Göttingen Kosten in Form von NKAG Beiträgen (Altes Rathaus) in Höhe von ca. 100.000,- EUR. Diese sind in den o. a. NKAG Einnahmen enthalten.
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