Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 06.06.2011 zu a), wonach die Vertretung der Stadt Göttingen beauftragt wurde, den Beschlüssen des Aufsichtsrates der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs- GmbH & Co. KG zuzustimmen, bleibt bestehen. 2. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 06.06.2011 zu b), wonach die Vertretung der Stadt Göttingen beauftragt wurde, den Beschlüssen des Aufsichtsrates der Seniorenzentrum Vermietungs- GmbH & Co. KG die Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH betreffend zuzustimmen, wird aufgehoben. 3. Es werden keine Einwendungen oder Änderungen zu den Beschlüssen des Aufsichtsrates der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs- GmbH & Co. KG vom 11.05.2011 für die Gesellschafterversammlungen der Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH sowie der Seniorenzentrum Göttingen gGmbH gemacht. Begründung:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.06.2011 wurden sowohl für die Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs- GmbH & Co. KG als auch für die Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH Weisungsbeschlüsse für die Vertretungen der Stadt Göttingen in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen gefasst. Die Vorlage wurde entsprechend der bisherigen Beratungs- und Entscheidungspraxis erstellt. Leider wurde dabei übersehen, dass die Stadt Göttingen nur mittelbarer Gesellschafter der Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH ist. Unmittelbarer Gesellschafter ist genau wie bei der Seniorenzentrum Göttingen gGmbH die Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs- GmbH & Co. KG. Den Beschluss hat der Wirtschaftprüfer, der die Jahresabschlüsse 2010 geprüft hat, moniert und um Änderung des Beschlusses, wie oben dargestellt, gebeten. Der Verwaltungsausschuss bestätigt damit die vom Aufsichtsrat der Seniorenzentrum Vermietungs- GmbH & Co. KG gefassten Beschlüsse zu den Jahresabschlüssen der übrigen Gesellschaften. Gleichzeitig ist zur Vervollständigung der Beschlusslage ein Beschluss für die Seniorenzentrum Göttingen gGmbH, bei der die Stadt Göttingen ebenfalls mittelbarer Gesellschafter ist, mit vorzunehmen.
Die Ursprungsvorlage zur Sitzung am 06.06.2011 (Vorlage-Nr. FB20/666/11) ist zur Information beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Keine Anlagen:
1. Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH § Bestätigungsvermerk § Bilanz § Gewinn- und Verlustrechnung § Anhang (waren der Vorlage 20/666/11 beigefügt)
2. Seniorenzentrum Göttingen gGmbH § Bestätigungsvermerk § Bilanz § Gewinn- und Verlustrechnung § Anhang
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