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Beschlussvorschlag:
Das Frauenbüro der Stadt Göttingen orientiert sich in der geleisteten Arbeit an den in der Charta formulierten Grundsätzen. Dem Rat der Stadt Göttingen wird gem. NGO § 5a Abs. 9 (seit 01.11.2011: § 9 Abs. 7 NKomVG) alle drei Jahre über die Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages berichtet. Von einem Beitritt zur EU-Charta wird abgesehen.
Begründung:
Mit der Unterschrift verpflichtete sich die Stadt, sich der in 30 Artikeln beschriebenen Handlungsfelder u.a. in den Bereichen „Rolle als Arbeitgeber“, „Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen“, „Rolle als Dienstleistungserbringer“, „Planung und Nachhaltige Entwicklung“ innerhalb von zwei Jahren unter Einbeziehung aller für die Gleichstellung wichtigen Organisationen und Einrichtungen anzunehmen. In einem sog. Gleichstellungs-Aktionsplan sollten Ziele, Prioritäten und Maßnahmen festgelegt werden. Ebenso gälte es die „bereitzustellenden Ressourcen, um die Charta und die darin enthaltenen Verpflichtungen in Kraft zu setzen“ zu beziffern.
Das Frauenbüro setzt die im Haushaltsplan beschlossenen Leitsätze, Produkte und Ziele mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen um. Ein jährlicher Bericht informiert über die Arbeit, ein gemeinsamer Bericht des Oberbürgermeisters und der Gleichstellungsbeauftragten fasst die Gleichstellungsaktivitäten der Stadt Göttingen zusammen und wird gem. NGO (seit 01.11.2011: NKomVG) alle drei Jahre dem Rat vorgelegt, bis Ende 2011 muss die Stadt einen Gleichstellungsplan gem. Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz erstellen.
Bereits jetzt sind den Gleichstellungsmaßnahmen personelle und finanzielle Grenzen gesetzt. Weitere Verpflichtungen ließen sich nur mit zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln erfüllen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
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