Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 8, 4. Änderung „Lern- und Studiengebäude der Universität“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 8, 4. Änderung „Lern- und Studiengebäude der Universität“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
3. Geltungsbereich: Begründung:
Die Universität Göttingen will ein Lern- und Studiengebäude errichten. Damit wird Studenten, Doktoranden und Wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität die Möglichkeit eröffnet, zeitlich befristet ein Studierzimmer zu beziehen, um dort ungeachtet häuslicher Widrigkeiten und Störungen, mit dem Lagevorteil der Nähe zu den Einrichtungen der Universität, ihren Arbeiten nachzugehen. Die Universität Göttingen verbessert damit die Studienbedingungen und stärkt ihre Position im Wettbewerb wissenschaftlicher Einrichtungen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Die Universität möchte den Bau zügig beginnen, weil auch die Erlangung von Fördermitteln an die Einhaltung von Fristen gebunden ist.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich wird bislang von der dritten Änderung des Bebauungsplans vorgegeben, die hier Stellplätze festsetzt. Da auf dieser rechtlichen Grundlage die Errichtung des Lern- und Studiengebäudes nicht möglich ist, wurde ein Änderungsverfahren durchgeführt.
Die Planungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 8 wurden zuletzt am 23.06.2011 im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke, am 04.07.2011 im Verwaltungsausschuss vorgestellt.
Zwischenzeitlich hat die öffentliche Auslegung der Pläne gem § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.07 bis 15.08.2011 und die Beteiligung der Behörden und Verbände gem. § 4 Abs. 2 BauGB stattgefunden.
Im Verfahren wurden von einem Umweltverband Anregungen vorgebracht, über die eine Abwägung getroffen werden muss. Dazu wird in der Anlage ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.
Mit dem jetzt anstehenden Satzungsbeschluss wird das Verfahren abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Anlagen: Übersicht der beteiligten Behörden und Verbände und deren Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Bebauungsplan und Begründung
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