Verfahrensvorschlag:
Die Verwaltung wird in den Grundschulen der Stadt Göttingen eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Sprachfördermaßnahmen durchführen und gegebenenfalls vorhandene Sprachförderbedarfe ermitteln. Darauf aufbauend werden im Zuständigkeitsspektrum der Stadt Göttingen Maßnahmen zur Sprachförderung entwickelt. Die Ergebnisse werden im Schulausschuss vorgestellt. Einer Beschlussfassung durch den Rat bedarf es derzeit nicht.
Begründung:
Die Verwaltung ist in Auslegung des Antrages der Auffassung, dass Kinder Sprachfördermaßnahmen so früh wie möglich erhalten sollten und setzt deshalb für die weitere Beratung des Themas den Schwerpunkt bei Schulkindern im Schulalter des Primarbereichs.
Die Sprachförderung des Landes Niedersachsen findet auf unterschiedlichen Ebenen statt: § Im Elementarbereich § Im Vorschulalter nach § 54 a NSchG § In Sprachförder- und in Sprachlernklassen § Im Fach „Deutsch als Zweitsprache“.
In diesen Bereichen gibt es verschiedene Angebote im Stadtgebiet. Die Verwaltung beabsichtigt, mit einem Beschäftigten, der im Beratungsteam „Brückenjahr“ (Übergang Kindertageseinrichtung zur Grundschule) mitarbeitet, eine Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung an den Grundschulen durchzuführen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Sprachförderung zu entwickeln.
Die Angebote werden sich voraussichtlich auf den außerschulischen Bereich beziehen. Insbesondere für Grundschulen mit Ganztagsangeboten sind entsprechende Angebote in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner der Schule, dem jeweiligen freien Träger der Jugendhilfe, denkbar.
Die Möglichkeiten einer Kooperation mit dem Land Niedersachsen und das Einbeziehen weiterer Partner werden geprüft.
Die Ergebnisse werden im Schulausschuss vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Entwicklung von Sprachfördermaßnahmen soll mit Hilfe des vorhandenen Personals erledigt werden. Die Kosten zur Umsetzung etwaiger Sprachfördermaßnahmen werden dabei ermittelt.
Anlagen:
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion
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