Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der vorliegenden „Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung des Deutschen Theaters in Göttingen GmbH in den Jahren 2012 bis 2014“ mit dem Land Niedersachsen wird zugestimmt.
Begründung: Die Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung des Deutschen Theaters mit dem Land Niedersachsen vom 20.12.2006 endet zum 31.12.2011. In Verhandlungen des Trägers und der Verwaltungen von Stadt und Landkreis Göttingen mit dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur konnte als Ergebnis eine Zuwendungsvereinbarung zur Förderung des Deutschen Theaters i. H. v. 2.213.000 Euro als Festbetragsfinanzierung und mit dreijähriger Laufzeit und einem Ausgleich der Kostensteigerung infolge von Tarifabschlüssen erzielt werden. Darüber hinaus stellt das Land bei Nachweis je Einrichtung eine weitere jährliche Zuwendung i. H. v. 75.000 Euro für den Bereich Kinder- und Jugendtheater und für alle Kommunaltheater, die Landesbühne Nord und das GSO insgesamt 500.000 Euro als Leistungs- und Anreizprämie zur Verfügung, an der sich alle Zuschussempfänger beteiligen können. Der höhere Sockelbetrag führt zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die künftige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen und vermindert die erforderliche Kofinanzierung.
Der Festbetragszuschuss des Landes liegt um 70.000 Euro höher als der in der vorangegangenen Vertragslaufzeit 2006-11. Die Kostensteigerungen infolge von Tarifabschlüssen werden vom Land Niedersachsen ab 2013 rückwirkend für 2012 für den Personalkostenanteil allerdings höchstens in dem Umfang erstattet, in dem die Vergütungen für Landesbedienstete (TVL) im gleichen Umfang erhöht wurden. Die tatsächlichen Tarifsteigerungen des DT liegen u. U. höher, da sie an den TVöD angelehnt sind.
In der Finanzplanung der Stadt Göttingen sind ab 2013 zunächst pauschal jeweils eine Zuschusssteigerung von + 1% für das DT berücksichtigt. Der genaue Wert der Tarifsteigerungen ergibt sich erst im Jahre 2012. Vom kommunalen Zuschussgeber Stadt Göttingen wird in § 2 Abs. 2 der o.g. Vereinbarung ein anteiliger Ausgleich der tatsächlichen Tarifsteigerungen verlangt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Einladung des Landes vom 09.06.11 zur Vertragsunterzeichnung am 22.06.11 und der dadurch nicht ausreichend gegebenen Zeit für eine Auseinandersetzung und Beschlussfassung durch Ratsgremien (sowie den Aufsichtsrat DT und den Vorstand GSO) hat die Verwaltung Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka mit der Bitte um Verschiebung des Unterzeichnungstermins angeschrieben.
Wegen der sitzungsfreien Sommerzeit legt die Verwaltung die anliegende Zuschussvereinbarung dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft aber dennoch zur Beratung sowie dem Verwaltungsausschuss und nachträglich dem Rat zur Beschlussfassung vor. Finanzielle Auswirkungen: Landeszuschuss zur Förderung des Deutschen Theaters i. H. v. 2.213.000 Euro ab 2012 Städtischer Zuschuss (ohne Unterhaltung des Gebäudes und techn. Betriebseinrichtungen): 3.019.300 Euro (2012), 3.049.500 Euro (2013), 3.080.000 Euro (2014) Anlagen:
1. Anschreiben des Landes Niedersachsen, MWK, an die Stadt Göttingen vom 09.06.2011 2. Anschreiben des Landes Niedersachsen, MWK, an das Deutsche Theater vom 09.06.2011 3. Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung der Deutsches Theater in Göttingen GmbH in der Fassung vom 08.06.2011
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