Beschlussvorschlag:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 8, 4. Änderung „Lern- und Studiengebäude der Universität“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) gefasst.
2. Dem Entwurf zum o. g. Bebauungsplan mit seiner Begründung sowie der ÖBV wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan mit ÖBV die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Ziele und Zwecke der Planung:
5. Geltungsbereich: Begründung:
Die Universität Göttingen will ein Lern- und Studiengebäude errichten. Damit wird Studenten, Doktoranden und Wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität die Möglichkeit eröffnet, zeitlich befristet ein Studierzimmer zu beziehen, um dort ungeachtet häuslicher Widrigkeiten und Störungen, mit dem Lagevorteil der Nähe zu den Einrichtungen der Universität, ihren Arbeiten nachzugehen. Die Universität Göttingen verbessert damit die Studienbedingungen und stärkt ihre Position im Wettbewerb wissenschaftlicher Einrichtungen.
Für den ausgesuchten Standort, der nach Abwägung verschiedener Standortalternativen auf dem Gelände der Universität gewählt wurde, gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Göttingen Nr. 8 „Geisteswissenschaftliches Zentrum“, 2. Änderung. Mit diesem Planverfahren wurden im Jahr 1974 Stellplätze festgesetzt. Da auf dieser Beurteilungsgrundlage keine Genehmigungsfähigkeit für das Vorhaben gegeben ist, soll der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Die bei Realisierung des Vorhabens wegfallenden Stellplätze (ca. 80) können an anderer Stelle auf dem Gebiet der Universität nachgewiesen werden. Durch das Vorhaben selbst wird kein erhöhter Stellplatzbedarf generiert, da sich die Zahl der Studierenden und Mitarbeiter dadurch nicht erhöht. Die bisherigen Festsetzungen werden mit Rechtskraft der Bebauungsplanänderung aufgehoben.
Das Vorhaben wurde im Oktober 2010 im Bauausschuss vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung wurde am 04.04.2011 gefasst. Zwischenzeitlich wurden über die Ausführung des Vorhabens intensive Gespräche mit der Universität geführt. Nachdem Einvernehmen über die weiteren Planungen hergestellt wurde, konnte der Entwurf eines Bebauungsplans angefertigt werden. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem ersten Aufstellungsbeschluss erweitert. Die überbaubare Fläche erstreckt sich auch auf den nördlichen Geltungsbereich, um hier mögliche zukünftige Erweiterungsbauten zu berücksichtigen. Mit einer örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung wird ein Mindestmaß an Einflussnahme auf die Fassadengestaltung gesichert. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung und Unterrichtung der Behörden.
Hinweis zum Verfahren: Da es sich um die Änderung einer baulich (Stellplatzflächen, Straßen und Wege) bereits genutzten, innerstädtischen Fläche handelt, soll das Planverfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung ohne Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt werden. Die Planung erfolgt in der im Zusammenhang bebauten Ortslage, die bereits planungsrechtlich gesichert ist. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von rd. 10.000 m², so dass der Schwellenwert von 20.000 m² bebaute Fläche gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht erreicht werden kann. Die Planung steht nicht im räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen.
Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigen. Damit werden alle Anforderungen, die an die Zulässigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß des Verfahrens nach § 13a BauGB gestellt werden, erfüllt. Demgemäß wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Anlagen:
Entwurf des Bebauungsplanes, der textlichen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung und der Begründung Die Anlagen: - Historische Nutzungsrecherche - Orientierende Altlastenuntersuchung - Schallimmissionsprognose und - Baugrundbeurteilung sind aufgrund ihres Umfangs hier nicht angefügt, jedoch im elektronischen Beschlussvorlagensystem hinterlegt und können beim Fachdienst 61.1 eingesehen und angefordert werden.
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