Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anregung wird so nicht gefolgt. Alternativ wird vorgeschlagen, eine Gedenkplatte am Fuße der im Gedenken an die Katastrophe in Fukushima gepflanzten japanischen Kirsche anzubringen.
Begründung:
Frau Christa Schwalbe, Mitglied der Initiative "Ferien für Kinder von Tschernobyl" und der Anti-Atom-Initiative Göttingen regt in einem Schreiben v. 03.05.11 an, eine Gedenkstele (Abmessung: 120 x 42-50 x 15 cm) mit der Inschrift „Hiroshima 1945, Tschernobyl 1986, Fukushima 2011“ auf dem Hiroshimaplatz aufzustellen. Dem wird aus den nachfolgenden Gründen so nicht gefolgt:
Eine analoge Gleichsetzung der Opfer der militärischen und zivilen Nutzung der Atomenergie wird nicht befürwortet. Andernfalls wären die Strahlungsopfer der weltweit über 2.000 Atomwaffentests seit 1945 zu ergänzen.
Der Hiroshimaplatz wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Göttingen vom 14.08.1992 in Gedenken an die Opfer des amerikanischen Atombombenangriffes auf Hiroshima und Nagasaki umbenannt. Einer weiteren Erinnerung dazu bedarf es nicht.
Die Erinnerung an die größeren Reaktorkatastrophen und Opfer der zivilen Nutzung der Atomkraft sollte davon getrennt werden. Nach der von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) entwickelten „Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES)“ sollte die Inschrift der Vollständigkeit halber neben Tschernobyl 1986 und Fukushima 2011 (beide INES-Stufe 7) ergänzt werden um den jahrzehntelang verheimlichten großen Störfall in der russischen Atomanlage Majak 1957 (INES-Stufe 6) sowie Harrisburg 1979 (INES-Stufe 5-6).
Der eingereichte Kostenvoranschlag sieht Kosten i. H. v. ca. 2.000 Euro für den bearbeiteten Gedenkstein vor. Dazu kämen die Kosten der Schachtungsarbeiten und Fundamentierung, die sich nach vorliegenden Erfahrungswerten aus dem Zwangsarbeiter-Denkmal ca. auf weitere 1.000 Euro belaufen würden. Die Mittel stehen im Budget des FB 41 nicht zur Verfügung.
Bei der Umsetzung des Antrages sollte berücksichtigt werden, dass der Hiroshimaplatz mittlerweile durch eine Reihe dort platzierter Kunstskulpturen (3), Gedenksteine/-platten (2) und Spielgeräte (4) von vielen als „überfrachtet“ empfunden wird.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung eine kostengünstig zu realisierende Variante in Form einer Gedenkplatte vor, die in unmittelbarer Nähe zu der in Gedenken an die Katastrophe in Fukushima gepflanzten japanischen Kirsche angebracht werden sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 500 Euro, in Budget FB 41 gedeckt Anlage:
Schreiben von Frau Christa Schwalbe an den Kulturausschuss der Stadt Göttingen vom 03.05.2011
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