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Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Dem Entwurf der aktualisierten Geschäftsordnung des Präventionsrates für die Stadt Göttingen wird zugestimmt.
Begründung:
Die Geschäftsordnung des 1995 gegründeten Präventionsrates für die Stadt Göttingen wurde zuletzt im Jahr 2003 geändert. Seitdem hat sich das Netzwerk der Präventionsarbeit in Göttingen erneut gewandelt und erfordert Anpassungen. An dem vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung waren alle Mitglieder der Lenkungsgruppe des Präventionsrates beteiligt. Der neue Entwurf ist im Rahmen des Projekts „Neuorientierung der Arbeit des Präventionsrats der Stadt Göttingen“ erarbeitet worden, das für den Zeitraum 2010/2011 mit Mitteln des Landespräventionsrates Niedersachsen gefördert wird.
Hintergrund: Der Präventionsrat für die Stadt Göttingen war mit Beschluss des Rates im Jahr 1995 als ressort- und organisationsübergreifendes Netzwerk gegründet worden. Zweck des Präventionsrates ist die Prävention von Gewalt und Kriminalität, deren Täter oder Opfer Kinder und Jugendliche sind. Im Vordergrund stehen für den Präventionsrat hierbei strategische Planungen.
Zurzeit setzt sich der Präventionsrat aus einer Lenkungsgruppe und einer Vollversammlung zusammen. Die Lenkungsgruppe bestand zunächst aus Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Jugend der Stadt Göttingen und dem Dezernat C, später Dezernat B. Der FB Jugend nimmt seit Bestehen des Präventionsrates die Aufgabe der Geschäftsführung wahr.
Im Jahr 2003 waren im Zuge einer Umstrukturierung weitere Mitglieder in die Lenkungsgruppe aufgenommen worden (Ratsbeschluss vom 07.03,2003). Dies waren die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Göttingen, der Fachbereich Ordnung und eine Vertreterin des Kinder- und Jugendbüros des Landkreises Göttingen. Dem Fachbereich Schule war die Teilnahme freigestellt worden. Er nimmt an den Sitzungen der Lenkungsgruppe unregelmäßig teil. Die Vollversammlung des Präventionsrates hat sich seit der Gründung des Gremiums in ihrer Zusammensetzung nicht wesentlich geändert.
Der aktuelle Entwurf der Geschäftsordnung berücksichtigt die Aufnahme neuer Mitglieder in die Lenkungsgruppe (Büro für Integration; Landesschulbehörde) und definiert, dass der Präventionsrat zukünftig allein aus der Lenkungsgruppe besteht. Die Vollversammlung verliert ihre Funktion als mitbestimmendes Gremium des Präventionsrates und soll zukünftig nur noch als Informationsplattform fungieren. Hiermit wird sowohl der faktischen Entwicklung der Vollversammlung als auch den Erwartungen ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rechnung getragen, die die Vollversammlung als Informationsveranstaltung, nicht aber als Mitwirkungsgremium nutzen wollen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
- Geschäftsordnung alt - Geschäftsordnung neu
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