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Betreff: Masterplan 100% Klimaschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:80-Fachbereich Gebäude und Immobilien   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.04.2011 
71. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
08.04.2011 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Göttingen setzt sich zum Ziel, langfristig bis zum Jahr 2050 die Treibhaus­gas­emissionen annähernd vollständig zu reduzieren.

 

Die Stadt Göttingen bewirbt sich dazu bei dem Förderschwerpunkt "Masterplan 100% Klimaschutz" des BMU.

Im Rahmen des vierjährigen Förderprojekts soll

o       ein Masterplans 100% Klimaschutz mit der Zielsetzung erstellt werden, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 95% und den Endenergiebedarf um mindestens 50% zu reduzieren,

o       ein institutionalisierte Struktur zum Klimaschutzmanagement erarbeitet und eingerichtet werden und

o       mit der Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz begonnen werden.

 

Begründung:

Begründung:

 

Nachdem im letzten Jahr das Klimaschutzkonzept für den Energiebereich mit Zeithorizont bis zum Jahr 2020 fertig gestellt wurde, sollen als nächste Schritte bei der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) die jeweils entsprechenden Klimaschutzstrategien entwickelt werden (Klimaplan Verkehr und Klimaplan Stadtentwicklung).

 

Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts mit Zeithorizont bis 2050 und die Integration der Bereiche Verkehr und Stadtentwicklung sollen möglichst bald in Angriff genommen werden. Parallel dazu soll ein Klimaschutzmanagement aufgebaut und aktiv mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

 

Der Förderschwerpunkt "Masterplan 100% Klimaschutz" des BMU bietet die Möglichkeit, durch eine finanzielle Förderung den Prozess zu beschleunigen Durch den Austausch mit anderen Kommunen gleicher Zielsetzung und die wissenschaftliche Begleitung können zusätzlich wertvolle Anregungen erhalten werden.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert seit Sommer 2008 im Rahmen im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ Klimaschutzprojekte in Kommunen. Am 1. Januar 2011 ist eine novellierte Richtlinie in Kraft getreten.

 

Einer der Förderbausteine ist der "Masterplan 100% Klimaschutz", bei dem in einem zweistufigen Verfahren 10 bis 20 Kommunen unterschiedlicher Größen und unterschiedlicher Ausgangssituationen ausgewählt und gefördert werden sollen.

 

In der ersten Stufe können Kommunen zum Stichtag 30. April 2011 eine Projektskizze einreichen, die bereits nachweislich im Klimaschutz aktiv sind. Im Fall einer positiven Bewertung der Projektskizze und einer erfolgreichen Auswahl erhalten die Bewerber in der zweiten Stufe eine Aufforderung zur Einreichung eines Projektantrags, der Grundlage für die darauf folgende vierjährige Förderung ist.

 

Die ausgewählten Kommunen sollen sich im Rahmen des Projekts untereinander intensiv vernetzen, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Das Projekt soll wissenschaftlich begleitet werden, um die Kommunen zu unterstützen und gleichzeitig untersuchen, wo es zusätzlicher Handlungsfreiheiten bedarf, wo nationale Rahmenbedingungen angepasst werden müssen und wie durch die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die klimapolitischen Ziele erreicht werden können.

 

Die Förderung umfasst zwei Phasen, die in einem Antrag beantragt werden:

o       In Phase 1 wird ein Masterplan 100 % Klimaschutz erstellt und es erfolgt der Einstieg in das Prozessmanagement.

o       Die Phase 2 beinhaltet die Begleitung und das Management bei der Umsetzung des Masterplans.

 

In beiden Phasen werden Ausgaben wie die Vergabe von Beratungsaufträgen an externe Dritte, Personalausgaben für neu einzustellende Klimaschutzmanager/innen oder Sachausgaben gefördert. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 80 %. Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben pro Jahr sind für eine Kommune mit 30.000 bis 150.000 Einwohnern auf 160.000 Euro/a begrenzt.

 

Die Projektdauer ist auf 4 Jahre angesetzt, wobei Phase 1 nach spätestens 1,5 Jahren abgeschlossen sein muss. Projektbeginn wird voraussichtlich frühestens Ende des Jahres 2011 sein.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sollte der Antrag in der zweiten Stufe positiv beschieden werden, so beträgt der Eigenanteil der Stadt über einen Zeitraum von 4 Jahren jährlich 32.000 Euro. Die förderfähigen Gesamtausgaben liegen bei jährlich maximal 160.000 Euro. Sie werden mit einem Zuschuss von 80% gefördert.

 

Die Erstellung der Projektskizze erfordert einen kurzfristig hohen personellen Einsatz.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Merkblatt Masterplan 100% Klimaschutz

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 101213_MB_Masterplan (711 KB)      
 
 

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