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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, “Lütjen Feldsweg/Rodeweg“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung wird entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 7, 11. Änderung, “Lütjen Feldsweg / Rodeweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst eine Größe von ca. 4 ha und wird im Norden durch den Rodeweg, im Osten durch den Lütjen Feldsweg und im Westen durch den Elmweg begrenzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Wohnbaugrundstücke der Straße Rhönbogen sowie die Jona Kindertagesstätte an.
Maßgeblich ist die Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500. Begründung: Für den vorliegenden Bereich wurde am 05.09.2008 der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 7, 10. Änderung, „Lütjen Feldsweg / Rodeweg“ als Satzung durch den Rat beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die vorgesehene Umnutzung des ehemaligen Betriebsgeländes des Baugeschäftes Dawe in ein Wohngebiet planungsrechtlich vorbereitet. Im Frühjahr des Jahres 2009 wurde mit der Erschließung des Geländes begonnen und nachfolgend die ersten Gebäude errichtet. Die Entwicklung des Quartiers „Am Stadtpark“ verläuft positiv und es zeichnet sich eine gute Nachfrage nach kostengünstigem Wohneigentum in verdichteter Bauweise im Stadtteil Grone ab. Die Fa. Dawe hat, aufbauend auf die bisherigen Erfahrungen aus der Vermarktung und den von potentiellen Käufern geäußerten Bedarfen, weitere Haustypen entwickelt. Diese lassen sich jedoch aufgrund des bestehenden Planungsrechtes so nicht realisieren, weshalb auf Teilflächen des Gebietes eine Änderung der Bauweise angestrebt wird.
Bei den Änderungsflächen handelt es sich um die Gebiete WA 4 nördlich der Planstraße A (Eifelweg) sowie die Gebiete WA 3 westlich der Planstraßen B und C. In diesen Gebieten sind bisher entweder nur Einzel- und Doppelhäuser oder nur Doppelhäuser und Hausgruppen, vorwiegend in offener Bauweise, also mit einzuhaltenden seitlichen Grenzabständen, zulässig. Dies wird mit dem vorliegenden Bebauungsplan dahingehend geändert, dass in allen dieser Gebiete sowohl Einzel- und Doppelhäuser als auch Hausgruppen zulässig sind. Mit der vorgenommenen Änderung besteht eine größere Varianz an möglichen Typologien. Weiterhin sollen diese Gebäude künftig auch einseitig auf die Grenzen gebaut oder in geschlossener Bauweise errichtet werden dürfen. Damit können kleinere und somit kostengünstigere Grundstücke angeboten werden, die eher der hier bestehenden Nachfrage entsprechen.
Andere wesentliche Festsetzungen wie Baulinien und Baugrenzen, die vorgesehene Stellung der baulichen Anlagen, Geschossigkeiten, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) wurden nicht geändert. Die städtebauliche Zielkonzeption bleibt somit erhalten und es werden keine zusätzlichen Flächenversiegelungen ermöglicht.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde die Änderung als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Hierzu hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 20.12.2010 den Aufstellungs- sowie den Auslegungsbeschluss gefasst. Aufgrund der städtebaulich nur geringen Änderungen wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Von der Umweltprüfung sowie vom Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 24.01.2011 bis 24.02.2011 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie die Unterrichtung dieser über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) erfolgte mit Schreiben vom 20.01.2011. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Anlagen: · Bescheidung der Anregungen · Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen · Begründung
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