Beschlussvorschlag:
Zur Vertretung der Stadt Göttingen gem. § 66 Satz 1 NGO für die ordentliche Hauptversammlung der E.ON Mitte AG am 24.02.2011 werden bestellt:
Herr Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (zu den Punkten 1., 2., 4., 5., 6.)
sowie Herr Uwe Sitte, Leiter Bereich Recht der E.ON Mitte AG (zu Punkt 3.) (Im Falle einer kurzfristigen Verhinderung von Herrn Oberbürgermeister Meyer wird Herr Uwe Sitte beauftragt, das Stimmrecht der Stadt Göttingen zu allen Punkten in der oben bezeichneten Hauptversammlung auszuüben).
Die Vertretung der Stadt Göttingen wird beauftragt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Der aus dem Geschäftsjahr 2010 zur Verfügung stehende Bilanzgewinn in Höhe von 44.850.000,00 Euro wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.
2. Entlastung des Vorstands Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
3. Entlastung des Aufsichtsrats Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 wird die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, gewählt.
5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Dr. Dierk Paskert wird bis zu der Hauptversammlung der E.ON Mitte AG, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
6. Wahl von Beiratsmitgliedern
Herr Karl-Christian Schelzke und Herr Stephan Gieseker werden bis zur Hauptversammlung der E.ON Mitte AG, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den Beirat der Gesellschaft gewählt.
Begründung:
Für die Hauptversammlung ist die Vertretung der Gesellschafterin „Stadt Göttingen“ zu bestellen. Da die Hauptversammlung bereits am 24. Februar 2011 stattfindet, ist eine Eilentscheidung durch den Verwaltungsausschuss zu treffen.
Zu 1.:
Gem. § 22 der Satzung der E.ON Mitte AG beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zu 2., 3. und 4.
Gem. § 22 der Satzung der E.ON Mitte AG beschließt die Hauptversammlung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats und über die Wahl des Abschlussprüfers.
Zu 5.:
Herr Hartmut Geldmacher hat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der E.ON Mitte AG am 24. Februar 2011 sein Mandat im Aufsichtsrat der E.ON Mitte AG niedergelegt. Als Nachfolger soll Herr Dr. Dierk Paskert, Mitglied des Vorstandes der E.ON Energie AG, gewählt werden.
Die Amtszeit von Herrn Paskert soll so bestimmt werden, dass diese zeitgleich mit der der übrigen Aufsichtsratsmitglieder endet.
Zu 6.:
Der Beirat der E.ON Mitte AG besteht satzungsgemäß aus den Hauptverwaltungsbeamten der kommunalen Körperschaften, die direkt oder indirekt Aktionäre der direkt oder indirekt Aktionäre der Gesellschaft sind oder deren kreisnahe Stiftungen als Aktionäre der Gesellschaft zugerechnet werden, sowie anderen Persönlichkeiten, die wegen ihrer besonderen Eignung hierzu von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates gewählt werden. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt laut Satzung der Gesellschaft zwei Jahre. Das Geschäftsjahr der Wahl wird nicht mitgerechnet.
Die Amtszeiten der gewählten Beiratsmitglieder Karl-Christian Schelzke und Stephan Gieseler enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Februar 2011. Beide sollen durch die Hauptversammlung am 24. Februar 2011 erneut für zwei Jahre zu Mitgliedern des Beirats gewählt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Göttinger Sport- und Freizeit GmbH & Co. KG (GöSF) erhält anteilsmäßig aus der Dividendenausschüttung in Höhe von 44.850.000,00 € einen Ausschüttungsbetrag von 1.738.834,50 € brutto. Nach Abzug von Steuern ergibt sich für die GöSF eine Einzahlung von 1.280.216,90 €.
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