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Beschlussvorschlag:
Die Haushaltspläne der selbstständigen Stiftungen
a) Göttinger milde Stiftung b) von Hugo’sche Schulstiftung c) Dr. Sillem-Stiftung
für das Haushaltsjahr 2011 (Anlagen) werden beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 103 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung ist ein Beschluss über die Haushaltspläne der selbstständigen Stiftungen zu fassen. Im Investitionsprogramm der „Göttinger milde Stiftung“ sind Mittel für den Neubau von 4 Häusern für Großfamilien in der Holtenser Landstraße enthalten. Die Maßnahme soll aus Eigenmitteln finanziert werden, um so einen Großteil der Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen wieder in Grundvermögen umzuwandeln.
Bei der Dr. Sillem-Stiftung werden zurzeit keine Investitionen durchgeführt. Die Mittel sollen angespart und in ca. 10 Jahren zu einer Generalsanierung der Altenwohnungen oder zur Errichtung eines Neubaus als Ersatz der vorhandenen Gebäude eingesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
Haushaltspläne der selbstständigen Stiftungen
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