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Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2011 der kommunalen Anstalt „Beschäftigungsförderung Göttingen“, des Abfallzweckverbandes und der städtischen Gesellschaften sowie der Beteiligungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Zieldefinitionen der städtischen Gesellschaften, der Beteiligungen, der Eigenbetriebe, des Zweckverbandes und der kommunalen Anstalt, so wie sie in den Wirtschaftsplänen aufgeführt sind, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 GemHKVO sind die zuletzt aufgestellten Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der kommunalen Anstalt sowie der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Kommune mit mehr als 50 % beteiligt ist, als Anlagen zum Haushalt dem Rat vorzulegen.
Die Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2011 werden als Anlage 1 vorgelegt. Die Jahresabschlüsse 2010 sind noch nicht erstellt, die Jahresabschlüsse 2009 wurden vorgelegt.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 75 (Göttinger Entsorgungsbetriebe) und 83 (Stadthalle), die gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHKVO auch als Anlage dem Rat vorzulegen sind, hat der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2010 beraten und beschlossen (Top 41 und Top 52 der Tagesordnung).
Als weitere Information sind die Zieldefinitionen für das Haushaltsjahr 2011, wie sie in den Wirtschaftsplänen von den Gremien beschlossen worden sind, zusammengefasst (Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen:
-
Anlagen:
Zusammenstellung der Wirtschaftspläne (Anlage 1) – Die Anlage 1 wird wegen des Umfangs der Einladung nicht beigefügt, sie ist in ALLRIS verfügbar.
Zieldefinitionen (Anlage 2)
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