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Beschlussvorschlag:
Dem 7. Nachtrag zur Abfallentsorgungssatzung vom 16.12.2005 wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.
Begründung:
Aufgrund einer Änderung der Plangenehmigung für die BVA Königsbühl durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig vom 22.12.2010 werden einige Abfallarten – die aber bisher ohnehin nicht angeliefert wurden – aus dem Annahmekatalog gestrichen. Diese Abfälle können jedoch auf den Anlagen des Landkreises Göttingen entsorgt werden, womit die Entsorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist.
Der Entleerungsrhythmus der Papiertonnen innerhalb des Walls wird an den der Restabfallbehälter und Biotonnen angepasst.
Anlagen:
7. Nachtrag zur Abfallentsorgungssatzung
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