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Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Göttingen für das Haushaltsjahr 2011 wird beschlossen.
Das Investitionsprogramm 2010 - 2014 der Stadt Göttingen wird beschlossen.
Die im Haushaltsplan dargestellte Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Begründung:
Gemäß § 84 NGO haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Grundlage der Beschlussfassung ist der Stand der Haushaltssatzung nach Maßgabe der Änderungsliste (Stand 14.12.2010) sowie der Fachausschuss-Änderungsliste (wird nachgereicht). Das Investitionsprogramm ist gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 NGO vom Rat zu beschließen. Grundlage der Beschlussfassung ist auch hier der Stand nach Maßgabe der Änderungsliste (Stand 14.12.2010) sowie der Fachausschuss-Änderungsliste (wird nachgereicht). Finanzielle Auswirkungen:
vgl. Anlage Anlagen:
Haushaltssatzung 2011 (Änderungsliste / Fachausschuss-Änderungsliste)
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