Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Grundstücke nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
1. Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Göttingen ist gemäß Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Göttingen. Der Aufgabenträger stellt jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan auf. Der Rat der Stadt Göttingen hat am 10.05.2007 den derzeit gültigen Nahverkehrsplan beschlossen. Dessen Gültigkeit endet somit zum Jahresende 2012. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Chancen und Herausforderungen in den nächsten Jahren für den ÖPNV u.a. · Europarechtliche Auflagen für die Kommunen als Aufgabenträger des ÖPNV; unter eng definierten Voraussetzungen ist Direktvergabe möglich · Steigerung aller Treibstoffkosten; hier liegen zusätzliche Chancen, den Modal-Split durch attraktive Angebote zu Gunsten des ÖPNV zu verändern · Zusätzliche Impulse für den ÖPNV durch die öffentliche Debatte um die Vermeidung von schädlichen Klimagasen sowie von Feinstaub und Stickstoffdioxid und veränderten bzw. aktualisierten städtischen Rahmenplanungen ist eine Anpassung der Inhalte notwendig. Folgende Rahmenbedingungen sind für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu beachten: · Das im Nahverkehrsplan festgelegte Liniennetz für den Stadtbusverkehr ist zum 01.11.1998 realisiert worden. Im Jahr 2001 wurde das Angebot um zwei Linien reduziert. Seitdem hat es kleinere Anpassungsmaßnahmen gegeben, die die Grundstruktur des Netzes und die Angebotsqualität aber nicht entscheidend verändert haben. · Die Möglichkeiten zur Finanzierung eines attraktiven ÖPNV durch kommunale Eigenmittel haben sich aufgrund der Haushaltslage der Stadt Göttingen deutlich verschlechtert. · Das Verkehrsunternehmen Göttinger Verkehrsbetriebe (GöVB) ist zu 100 % im Eigentum der Stadtwerke Göttingen, die wiederum zu 50,1 % im Eigentum der Stadt Göttingen sind. Die GöVB erbringen derzeit im Wesentlichen als Konzessionsinhaber die Verkehrsleistungen im Stadtverkehr. Der Busverkehr aus der Region in die Stadt Göttingen wird durch die Verkehrsunternehmen Regionalbus Braunschweig (RBB) und Scheithauer-Reisen durchgeführt. Im Schienenpersonennahverkehr wird der Bahnhof Göttingen durch DB Regio, Cantus Verkehrsgesellschaft und metronom Eisenbahngesellschaft bedient. · In der Vergangenheit haben die GöVB und die RBB an Konzepten für eine bessere Vernetzung der Stadt- und Regionalverkehre, bis hin zur verstärkten Übernahme von Stadtverkehrsleistungen durch Regionalbusse (und umgekehrt) gearbeitet. Zwischen Rosdorf, Bovenden und Göttingen werden die Verkehre bereits aufeinander abgestimmt durch beide Verkehrsunternehmen erbracht. · Am ZentralenOmnibusBahnhof und an allen Haltestellen im Innenstadtbereich sind dynamische Fahrgastinformationseinrichtungen (DFI) installiert. Es ist beabsichtigt, auch im übrigen Stadtgebiet an stark frequentierten Haltestellen DFI nachzurüsten. Alle Haltestellen werden sukzessive durch Umbau barrierefrei gestaltet. · Zusätzlich zu den bereits mit ÖV-Beschleunigungseinrichtungen ausgestatteten ÖV-Achsen sollen auf weiteren Straßenabschnitten Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrzeiten umgesetzt werden. · Im aktuellen NVP wurden Prüfaufträge bzgl. Verbesserungen im Liniennetz formuliert. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen in den neuen NVP einfließen. · Die derzeitige Erreichbarkeit und Bedienungsqualität der Innenstadt soll erhalten bleiben, so wie es im aktuellen Innenstadtleitbild festgelegt wurde. · Der NVP soll im Einklang mit den städtischen Rahmenplanungen (Luftreinhalteplan, Flächennutzungsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Klimaplan, Lärmminderungsplan, städtebauliches Leitbild und Innenstadtleitbild) stehen. · Die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes sind zu beachten. · Seit dem 01.04.1999 wird im Rahmen des Verkehrsverbunds Süd-Niedersachsen (VSN) in der Stadt Göttingen und den Landkreisen Göttingen, Northeim, Osterode und Holzminden ein gemeinsamer Verbundtarif angewendet (einschließlich Schienenpersonennahverkehr), mit dem Ziel, mittelfristig auch planerisch ein bessere Integration des ÖPNV-Angebots zu erreichen. Die Rolle der Aufgabenträger (Stadt Göttingen, Zweckverband Verkehrsverbund Südniedersachsen (ZVSN), Landkreis Holzminden) soll nach Ansicht der Stadt und des ZVSN innerhalb der Gremien des VSN zukünftig gestärkt werden. · Der VSN erarbeitet mit Beteiligung der Stadt Göttingen, ZVSN und der GöVB im Rahmen des Projektes „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ (BMM) laufend Maßnahmen, um den Anteil von Berufstätigen an allen Fahrgästen zu erhöhen. · Die Stadt Göttingen und die GöVB erarbeiten derzeit ein Anreizsystem. Ziel ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems. · In den Produktzielen des Haushalts der Stadt Göttingen ist eine Steigerung des ÖV-Anteils am Modal-Split von 13 % (2008) auf 18 % bis zum Jahr 2020 festgelegt. · Die Stadt Göttingen strebt an, im NVP die Stadtbuslinien rechtssicher als Linienbündel zu definieren, um sicherzustellen, dass auch zukünftig der ÖV in Göttingen in einem integrierten Netz angeboten wird, ohne dass ertragsstarke Linien herausgelöst werden können. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für Göttingen für den Zeitraum von 2012 bis 2016 muss sich an diesen Rahmenbedingungen orientieren. Einer engen Abstimmung mit dem Nahverkehrsplan des Zweckverbands Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
2. Datengrundlagen Folgende Datengrundlagen stehen zur Verfügung: · Verbunderhebung 2006 · Haushaltsbefragung in Göttingen sowie den Nachbargemeinden Rosdorf und Bovenden 2008/09 · Ergebnisse aus den Betriebsbefragungen im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements · Die im NVP 2007 vorgeschlagenen Prüfaufträge sind mittlerweile abgearbeitet worden. Das mit den Prüfaufträgen befasste Ingenieurbüro baut derzeit ein ÖV-Verkehrsmodell auf. · Allgemeine statistische Daten und Unterlagen Inwieweit zusätzliche, vor allem ökonomische Daten von den Verkehrsunternehmen benötigt werden bzw. verfügbar sind (z. B. für die Fragestellung der Linienbündelung), kann erst im weiteren Planungsverfahren geklärt werden.
3. Leistungsumfang 3.1 Inhaltliche Bausteine Der Nahverkehrsplan für Göttingen soll nicht von Grund auf neu konzipiert und geschrieben werden. Wesentliche Teile z. B. der Bestandsanalyse oder der allgemeinen Zielsetzungen können mit Veränderungen in den neuen Nahverkehrsplan übernommen werden. Gutachterlich erarbeitet werden sollen folgende Bausteine des Nahverkehrsplans: · Bewertung des derzeitigen ÖPNV-Angebots in Göttingen (mit Bilanz der Umsetzung des letzten Nahverkehrsplans und Schwachstellenanalyse) · Potenzialanalyse, Abschätzung der Nachfrageentwicklung und Darstellung genereller konzeptioneller Entwicklungsperspektiven unter Berücksichtigung der absehbaren Tendenzen von Stadt- und Verkehrsentwicklung, insbesondere der weiteren Entwicklung der wissenschaftlichen Einrichtungen im nordöstlichen Stadtgebiet · Untersuchung, ob und mit welchen Maßnahmen der ÖV-Anteil am Modal-Split erhöht werden kann (Ziel: 18 % im Jahr 2020) · Vorschläge für nachfrageorientierte Differenzierung des Angebots, zeitlich (z. B. Schwachverkehrszeit) und räumlich (z. B. Stadtteilverkehre) · Vorschläge für nutzerorientierte Differenzierung des Angebotes (Ausbildungsverkehr, Werksverkehr, Einkaufsverkehr, Freizeitverkehr) · Konzept zur besseren Integration von Stadt- und Regionalverkehr und einer bessere Vernetzung des Stadtgebietes mit dem Umland und unter Berücksichtigung der Vorschläge der betroffenen Verkehrsunternehmen, des VSN sowie des Nahverkehrsplans des ZVSN · Vorschläge für eine bessere Verknüpfung des ÖV mit den anderen Verkehrsmitteln · Prüfung, wie das Stadtbusnetz rechtssicher als Linienbündel definiert werden kann. · Definition von Angebots- und Qualitätsstandards für Verkehrsverträge · Definition von Standards für Marketing, Beschwerdemanagement und Servicequalität · Vorschläge, wie die Rolle der Stadt Göttingen als Aufgabenträger gegenüber den Verkehrsunternehmen und dem VSN gestärkt werden kann. · Kosten- und Finanzierungsübersicht · Darstellung von drei Prognoseszenarien (konstanter Mitteleinsatz, notwendiger Mitteleinsatz für gleichbleibende Fahrgastzahlen und Mitteleinsatz für das Ziel 18 %-Anteil am Modal Split) Die genannten Punkte können im Zuge des Planungsverfahrens gegebenenfalls auch ergänzt, verkürzt oder anders strukturiert werden. Die Ergebnisse sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens (s. Punkt 3.2) vom Auftragnehmer in einem schriftlichen Endbericht (einschließlich Karten, Grafiken etc.) dargestellt werden.
3.2 Planungsverfahren Im Zuge der Erarbeitung des Nahverkehrsplans ist (neben der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) ein intensives Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren erforderlich. Dazu gehören u. a. folgende Punkte: · Enge Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern und Berücksichtigung ihrer NVP · Enge Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen (GöVB, RBB, Scheithauer-Reisen, ggf. DB Regio, Cantus Verkehrsgesellschaft und metronom Eisenbahngesellschaft) · Beteiligung Dritter Daher ist geplant, auf Arbeitsebene durch die Einrichtung einer Projektgruppe, bestehend aus Fachabteilungen der Stadt, Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen/VSN und Gutachter, einen ständigen Austausch zu gewährleisten. Ergänzend wird ein Projektbeirat, bestehend aus Politik, Behinderten-, Wirtschafts-, Umwelt-, und Verkehrsverbänden sowie der städtischen Gleichstellungsbeauftragten, in den Prozess eingebunden. · Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit soll durch regelmäßige Pressemitteilungen, einen projektbezogenen Internetaufritt auf der städtischen Homepage und ggf. Broschüren über den Stand der Bearbeitung unterrichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden von mehreren Gutachterbüros Angebote eingeholt. Erst danach können Aussagen über die Höhe der benötigten Mittel getroffen werden, die für das Jahr 2011 auf dem Sachkonto Nr. 4291200 – „Beratung von Fachpersonal“, in diesem Fall „ÖPNV-Verwaltungskosten“ zur Verfügung stehen.
Anlagen:
· Darstellung Projektorganisation und –ablauf
· Beispielhafter Aufbau des Endberichtes
· Zeitplan
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