Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen beschließt: Dem Abschluss der Ausführungsvereinbarung „Güterverkehrszentrum III – Siekanger“ wird zugestimmt. Begründung:
Das Vertragsgebiet soll als Gewerbestandort für das Logistikgewerbe entwickelt werden. Göttingen hat aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb Deutschlands im Bereich des Zusammentreffens der Autobahnen A7 und A38 eine zunehmende Bedeutung als Logistikstandort. Mit der Realisierung des Güterverkehrszentrums im Bereich „Güterbahnhofstraße“ (sog. GVZ I) sind im Stadtgebiet durch die bimodalen Anlagen für den kombinierten Ladungsverkehr bereits Container-Umschläge zwischen den Verkehrsträgern Schiene-Straße und Straße-Schiene möglich. Der am Siekanger geplante GVZ-Ergänzungsstandort soll das regionale Logistikkonzept durch ein nachfragegerechtes Flächenangebot ergänzen, darüber hinaus Ladevorgänge von LKW zu LKW ermöglichen und die räumlichen Vorraussetzungen für Zwischenlagerung und Fertigung in entsprechenden Hallen schaffen. Die Fläche soll über einen Gleisanschluss an das Schienennetz der DB-AG angebunden werden, um auch Transportleistungen über die Schiene zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt Göttingen hat hierzu am 05.12.08 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger (GVZ)" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) und am 05.09.08 den Feststellungsbeschluss für die damit im Zusammenhang stehende 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen gefasst.
Durch diese Vereinbarung wird die GWG u.a. beauftragt, auf ihre Kosten die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen und die hierfür erforderlichen Planungen zu erstellen.
Verfahren: Der Ortsrat Grone hat in dessen Sitzung v. 14.02.11 eine Ergänzung des Vertragstextes dahingehend empfohlen, dass diejenigen – externen - Ausgleichsmaßnahmen, die von der Stadt ausgeführten werden, im Bereich der Ortschaft Grone auszuführen sind. Die Verwaltung hat diese Anregung aufgegriffen und § 5 des Vertragstextes nachträglich entsprechend ergänzt (siehe Markierung im nachgefügten Vertragstext).
Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Vereinbarung wird die GWG u.a. beauftragt, auf ihre Kosten die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen und die hierfür erforderlichen Planungen zu erstellen. Wesentlicher Vertragsinhalt ist die Übernahme der vorbenannten Kosten durch die GWG.
Anlagen:
· Vertragsentwurf
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