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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen „Südlich Sternwarte“ gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Änderung des Flächennutzungsplanes das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
3. Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bereich östlich der Geismar Landstraße, zwischen der ehemaligen Sternwarte und der Straße „Am Steinsgraben“, soll künftig einer gemischten Nutzung zugeführt werden. Damit der künftige Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann (Entwicklungsgebot), muss die derzeit geltende Darstellung Wohnbaufläche entsprechend in eine gemischte Baufläche umgewidmet werden.
4. Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Straße „Am Steinsgraben“ im Westen durch die Geismar Landstraße und im Norden durch die ehemalige Sternwarte begrenzt. Die östliche Grenze verläuft in einer Tiefe von ca. 30 – 40 m zwischen der ehemaligen Sternwarte und der Straße „Am Steinsgraben“.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplans im Maßstab 1:5000 Begründung:
Die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereiche an der Geismar Landstraße sind sowohl hinsichtlich ihrer Bestandsnutzungen als auch der Funktion als Haupterschließungsstraße nicht nur ausschließlich dem Wohnen zuzuordnen.
Um Planungssicherheit für vorhandene nicht dem Wohnen dienenden Nutzungen zu geben, eine gesicherte Beurteilungsgrundlage für Vorhaben und die Voraussetzung für eine Entwicklung des Bebauungsplans zu erhalten, muss die Flächendarstellung entsprechend der künftigen Zweckbestimmung eines Mischgebiets im Bebauungsplan in gemischte Baufläche geändert werden. Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages werden die Kosten für das Planverfahren auf den Investor übertragen. Damit ergeben sich für die Stadt Göttingen keine finanziellen Auswirkungen. Anlagen:
Übersichtspläne Geltungsbereich Flächennutzungsplan ALT – NEU (verkleinert, ohne Maßstab)
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