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Betreff: Bildung des selbständig nutzbaren Straßenabschnitts "Jüdenstraße Mitte" (Abschnittsbildung) nach dem NKAG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60) Beteiligt:20-Fachbereich Finanzen
    66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
   75-Göttinger Entsorgungsbetriebe
   04-Recht
   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.04.2011 
71. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
08.04.2011 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Straßenabschnitt der Ausbauanlage „Jüdenstraße (FGZ)“ von der Einmündung der Straße „Ritterplan“ bis zur Kreuzung mit der „Barfüßerstraße“ (Mittelachse der einmündenden Straßenteile) bildet zum Zwecke der Abrechnung der Straßenbaukosten nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) die selbständig abrechenbare Maßnahme „Jüdenstraße Mitte“.

 

Der skizzierte Abrechnungsabschnitt ergibt sich aus dem beigefügten Auszug

aus der Stadtgrundkarte, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Begründung:

Begründung:

 

Straßenausbaubeiträge dürfen grundsätzlich nur erhoben werden, wenn eine Ausbauanlage auf ganzer Länge und Breite und mit allen Teileinrichtungen erneuert oder verbessert wurde. Hiervon abweichend kann der Aufwand für einen selbständig nutzbaren Abschnitt der Maßnahme gesondert ermittelt und abgerechnet werden, sofern der Rat dies beschließt (Abschnittsbildung).

 

Bei der Ausbauanlage „Jüdenstraße (FGZ)“ wird zunächst lediglich der vorbenannte Straßenabschnitt erneuert resp. verbessert. Der verbleibende Abschnitt „Barfüßerstraße“ bis „Rote Straße“ wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2013 beitragsfähig ausgebaut (Investitionsnummer 6663605010).

 

Folglich ist ein Beschluss über die Abschnittsbildung der Ausbauanlage nach § 3 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Abschnittsbildungsbeschluss ermöglicht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 660.000 Euro nach derzeitiger Schätzung. Es ist geplant, Ablöseverträge mit den beitragspflichtigen Anliegern abzuschließen.

Anlage:

Anlage:

Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Darstellung des Abrechnungsabschnitts

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Abschnittsbildung (1501 KB)      
 
 

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