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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen-Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“, gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Göttingen-Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“, das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten.
3. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen-Holtensen Nr. 13 „Am Stadtwege“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Holtensen, zwischen Domänenweg im Norden und dem ehem. Domänengut im Süden, einer Grünfläche und eine Feldscheune im Westen und einer landwirtschaftlichen Fläche im Osten.
Allgemeine Planungsziele:
§ Entwicklung von Wohnbauflächen zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung § Sicherung einer stabilen, ausgewogenen Bevölkerungsentwicklung § Sicherung vorhandener Infrastruktureinrichtungen § Besondere Anforderungen an Klimaschutz und Energiekonzept Begründung: Zu 1. Die Stadt Göttingen unternimmt seit einigen Jahren verstärkt Anstrengungen, die Ausweisung von Wohnbauflächen für Familien gezielt zu unterstützen. Die nach dem „Gesamtkonzept zur Ausweisung kleinerer Baugebiete in den Ortsteilen“ (2004) entwickelten Wohnbaugebiete in den Ortsteilen Groß Ellershausen, Holtensen (Domänenweg) und Herberhausen wurden bislang sehr gut nachgefragt und zügig umgesetzt. Die Baulandentwicklung wird im Rahmen des Baulandmanagements vorbereitet, um sowohl eine ausgewogene Zuordnung der Flächen in den Ortsteilen zu gewährleisten und damit die vorhandenen Infrastrukturen zu sichern, wie auch der räumlich differenzierten Nachfrage von Bauherrenwünschen entgegen zu kommen. Aufgrund der kommunalen Klimaschutzziele und der begrenzten Baulandressourcen im Stadtgebiet soll eine nachhaltige Stadtentwicklung mit möglichst boden- und klimaschonenden Bebauungskonzepten verfolgt werden.
Für den o.g. Geltungsbereich soll ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst werden, um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines Wohnbaugebiets zu erlangen.
Das Bauleitplanverfahren soll als sog. Normalverfahren (mit Umweltbericht) durchgeführt werden. Im Amtsblatt wird veröffentlicht, wo und wann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann.
Nähere Ausführungen zum Plankonzept siehe Anlage.
Zu 2. Mit der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden werden zusätzliche Informationen eingeholt, die als Abwägungsmaterial in die Aufstellung des Bebauungsplans und in die Abfassung des Umweltberichts einfließen.
Zu 3. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Hierfür ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Nach Abschluss der Bauleitplanung sind Finanzmittel zur Herstellung der Erschließung bereit zu stellen. Für die Erschließung des Baugebiets sind Aufwendungen von ca. 1,5 Mio € erforderlich. Durch die Veräußerung von Baugrundstücken soll der entstandene Aufwand refinanziert werden. Anlagen: Lageplan mit Geltungsbereich Begründung
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