Beschlussvorschlag:
§ 2 (Gebührensätze) der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Göttingen vom 17.12.2003 (in Kraft getreten am 01.01.2004) wird wie folgt zum 01.01.2011 beschlossen:
Die Gebühren bleiben unverändert auf dem Stand 2010:
Begründung:
Für das Produkt Markt ist eine Betriebsabrechnung anzufertigen. Basis für die Kalkulation 2011 ist das Ergebnis des abgeschlossenen Geschäftjahres 2009, welches eine Überdeckung von 15.025,80 EUR aufweist. Durch die in den Vorjahren erwirtschafteten Gebührenüberschüsse können die Gebührensätze konstant gehalten werden.
Der Ausblick auf die Folgejahre 2012 und 2013 ist noch ungewiss, da sich der Weihnachtsmarkt durch die neuen Pachtverhältnisse des „Rathskellers“ in der Ausgestaltung (Platzgröße) verändern wird. Bei den Wochenmarktbeschickern wird von einer konstanten Zahl ausgegangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die öffentliche Einrichtung „Markt“ deckt - wie gesetzlich vorgeschrieben - die notwendigen Kosten durch die Erlöse (Gebühren).
Anlagen:
Anlage 1: Marktwesen der Stadt Göttingen 2011 (Planzahlen) Anlage 2: Marktplankosten 2011 Anlage 3: Gebührenkalkulation 2011 Anlage 4: Abschluss 2009 Anlage 5: Abschlussrechnung Markt 2009
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