Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag zum Ausbau der Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und Wilhelmsplatz wird zugestimmt.
Begründung:
1. Anlass
Die Maßnahme „Zentrales Innenstadtquartier“ zwischen Weender Straße im Westen, Jacobikirchhof im Norden, Jüdenstraße und Burgstraße im Osten sowie Barfüßerstraße und Kornmarkt im Süden mit einer Größe von 6 ha wurde auf der Grundlage des eingereichten städtischen Entwicklungs-/ Wachstumskonzepts grundsätzlich für eine Förderung im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) berücksichtigt. Als weitere Maßnahmen innerhalb des „Zentralen Innenstadtquartiers“ sollen die Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und Wilhelmsplatz in 2011 ausgebaut werden. Die Umgestaltung der Barfüßer Straße zur Fußgängerzone liegt mittlerweile mehr als 30 Jahre zurück. Die Materialwahl sowie die gewählte Formensprache sind nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus ist die Unterhaltung der Oberfläche wegen baulicher Mängel (Wasserführung, Pfützenbildung bei Regen, fehlende Tragfähigkeit des Untergrundes) sehr aufwändig. In diesem Zusammenhang sollen auch dringende Kanalsanierungsarbeiten (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) am Hauptkanal und an den Anschlussleitungen zu den Gebäuden durchgeführt werden. Die Jüdenstraße ist in dem betreffenden Abschnitt Bestandteil der Fußgängerzone und des Busrings. Der Bereich zwischen Barfüßer Straße und Theaterstraße ist ebenso wie die Barfüßer Straße vor ca. 30 Jahren umgestaltet worden. Der übrige Abschnitt besitzt noch ursprüngliche Gestaltung. Der in Fahrbahn und Gehwegen mit Hochbord unterteilte Straßenquerschnitt wurde in der Vergangenheit oft von den ansässigen Gewerbetreibenden kritisiert. Auch die Querungsstellen mit der Barfüßer Straße und der Theaterstraße werden den verkehrlichen Belangen nicht gerecht. In beiden Straßen wirkt die vorhandene Beleuchtung negativ; sie wird hinsichtlich Optik, Lichtfarbe, Ausleuchtung und Energieverbrauch schon seit längerem kritisiert. Auch Interessen von Senioren oder von Menschen mit Behinderungen (z.B. Barrierefreiheit, Beleuchtung) kann nur teilweise gefolgt werden.
2. Umfang der Maßnahme, Gestaltungskonzept
Neben der Erneuerung der technischen Infrastruktur (Schmutzwasser und z. T. Regenwasserkanal, Hausanschlüsse, Eon, Telekom, etc.) soll der Untergrund in den Straßen wegen der zunehmenden Belastungen u. a. durch den Liefer- und Busverkehr grundlegend ertüchtigt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen eine bessere funktionale Aufteilung des Straßenraumes und eine auch an behinderten Menschen ausgerichtete Oberflächengestaltung zu erzielen.
Für den Ausbau wurden zwei unterschiedliche Varianten erarbeitet.
Bei beiden Varianten wurde die straßenrechtliche Ausweisung beibehalten. Die Jüdenstraße bleibt Bestandteil der Fußgängerzone mit Busverkehr; die Barfüßer Straße bleibt Fußgängerzone wobei der Abschnitt zwischen Jüdenstraße und Wilhelmsplatz von mehreren Buslinien befahren wird.
Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Aufteilung des Straßenraumes in der Jüdenstraße: - während in der Variante 1 der breitere Gehweg sowie die Anliefermöglichkeiten, Fahrradständer und Außengastronomie auf der westlichen Straßenseite liegen, - sollen in der Variante 2 der breitere Gehweg sowie die Anliefermöglichkeiten, Fahrradständer und Außengastronomie auf der östlichen Straßenseite angeordnet werden.
Variante 1
Gestaltung
Barfüßer Straße: Die vorgesehene Aufteilung des Straßenraumes geht wie in der Theaterstraße von einer Dreiteilung der Straße aus; die Mitte der Straße, die eine Breite von 3,50 m erhalten soll, wird im Abschnitt zwischen Weender Straße und Jüdenstraße durch einen Plattenstreifen mit kleinformatigen Platten und beidseitigen Pflasterrinnen betont; die Seitenbereiche vor den Schaufenstern bekommen einen Plattenstreifen mit großformatigen Platten. Im Abschnitt zwischen Jüdenstraße und Wilhelmsplatz ist vorgesehen den Bereich der Mitte der Straße, die ebenso eine Breite von 3,50 m erhalten soll, wegen der besseren Haltbarkeit und Unterhaltung mit einem aufgehellten Asphaltbelag zu versehen, wie in der Theaterstraße östlich der Jüdenstraße soll der Mittenbereich durch beidseitige Pflasterrinnen betont werden; auf einen Bordstein soll verzichtet werden.
Jüdenstraße: Für die Jüdenstraße wird der gleiche Ausbaustandart wie in der Lange-Geismar-Straße West vorgeschlagen; d. h. eine Fahrbahnbreite von 3,50 Meter mit hellem Asphaltbelag begrenzt durch Natursteinborde mit einer Ansichtshöhe von 2 cm und beidseitigen Gehwegen mit Natursteinplatten. Die Anlieferbereiche sowie Flächen für Fahrradständer sowie für Außengastronomie sollen auf der breiteren westlichen Seite im Gehwegbereich untergebracht werden. Um die vorhandene Vorfahrtsregelung im Busring ohne zusätzliche Beschilderungen beibehalten zu können, sollen in den Kreuzungsbereichen Barfüßer Straße und Theaterstraße die Bordsteine im Busring durchlaufen. Die Straßenfläche selbst soll wie im Kreuzungsbereich Prinzenstraße/Gotmarstraße mit einem kleinformatigen Plattenbelag gestalterisch hervorgehoben werden.
Bei der Möblierung ist an die gleichen Poller, Papierkörbe, Fahrradständer und Leuchten wie in den kürzlich umgestalteten Straßen gedacht.
Variante 2
Gestaltung
Barfüßer Straße: Die vorgesehene Aufteilung des Straßenraumes geht wie in der Theaterstraße von einer Dreiteilung der Straße aus; die Mitte der Straße, die eine Breite von 3,50 m erhalten soll, wird im Abschnitt zwischen Weender Straße und Jüdenstraße durch einen Plattenstreifen mit kleinformatigen Platten und beidseitigen Pflasterrinnen betont; die Seitenbereiche vor den Schaufenstern bekommen einen Plattenstreifen mit großformatigen Platten. Im Abschnitt zwischen Jüdenstraße und Wilhelmsplatz ist vorgesehen den Bereich der Mitte der Straße, die ebenso eine Breite von 3,50 m erhalten soll, wegen der besseren Haltbarkeit und Unterhaltung mit einem aufgehellten Asphaltbelag zu versehen, wie in der Theaterstraße östlich der Jüdenstraße soll der Mittenbereich durch beidseitige Pflasterrinnen betont werden; auf einen Bordstein soll verzichtet werden.
Jüdenstraße: Für die Jüdenstraße wird der gleiche Ausbaustandart wie in der Lange-Geismar-Straße West vorgeschlagen; d. h. eine Fahrbahnbreite von 3,50 Meter mit hellem Asphaltbelag begrenzt durch Natursteinborde mit einer Ansichtshöhe von 2 cm und beidseitigen Gehwegen mit Natursteinplatten. Die Anlieferbereiche sowie Flächen für Fahrradständer sowie für Außengastronomie sollen auf der breiteren östlichen Seite im Gehwegbereich untergebracht werden. Nördlich der Theaterstraße ergibt sich im großzügigen östlichen Seitenbereich die Möglichkeit in Zusammenhang mit der Außengastronomie einige Baumstandorte vorzusehen. Um die vorhandene Vorfahrtsregelung im Busring ohne zusätzliche Beschilderungen beibehalten zu können, sollen in den Kreuzungsbereichen Barfüßer Straße und Theaterstraße die Bordsteine im Busring durchlaufen. Die Straßenfläche selbst soll wie im Kreuzungsbereich Prinzenstraße/Gotmarstraße mit einem kleinformatigen Plattenbelag gestalterisch hervorgehoben werden.
Bei der Möblierung ist an die gleichen Poller, Papierkörbe, Fahrradständer und Leuchten wie in den kürzlich umgestalteten Straßen gedacht.
Variante 2a
Die Variante 2a entspricht grundsätzlich der Variante 2. Im Unterschied zur Variante 2 werden hier in der Jüdenstraße im Bereich des Jacobikirchhofes sowie in der Barfüßer Straße östlich der Jüdenstraße statt Asphalt ein kleinformatiger Plattenbelag im Fahrbereich vorgeschlagen.
Konsequenzen und Bewertung
Bei der Variante 1 muss eine größere Fläche auf der westlichen Gehwegseite für den Wenderadius des Busses freigehalten werden; dies kann durch eine entsprechende Beschilderung erfolgen. Bei der Variante 2 überstreicht der Bus die östliche Gehwegseite; ein Hinweis ist hier nicht erforderlich, da der Wendebereich auf dieser Seite von den anderen Verkehrsteilnehmern eher einkalkuliert wird.
4. Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Als Ergebnis der Beratungen soll grundsätzlich die Variante 2a - mit der Pflasterung in der Jüdenstraße im Bereich des Jacobikirchhofes sowie in der Barfüßer Straße östlich der Jüdenstraße – weiterverfolgt werden. Die geschätzten Mehrkosten von ca. 75.000,- EUR sollen allerdings in einem überarbeiteten Planungsvorschlag verringert werden.
Die neue Variante 2b sieht deshalb eine von der Fläche her kleinere Aufpflasterung in der Jüdenstraße im Bereich des Jacobikirchhofes vor. Hierdurch können die Mehrkosten gegenüber der Variante 2 auf 50.000,- EUR begrenzt werden. Die Variante 2b wird zur Ausführung empfohlen.
5. Beteiligung
Gespräche mit den Eigentümern und Geschäftsleuten sowie eine Bürgerversammlung sind für Anfang Dezember vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Variante 1 und 2 unterscheiden sich kostenmäßig nur geringfügig. Die Kosten des Ausbaus bei beiden Varianten (Tragschichten, Oberflächen, Möblierung, Planungskosten) belaufen sich auf 1.595.000,- EUR.
Die Kosten der Variante 2a beläuft sich auf 1.670.000,- EUR.
Die Kosten der Variante 2b beläuft sich auf 1.645.000,- EUR (1.505.000,- EUR Baukosten und 140.000,- EUR Planungskosten).
Baukosten in Höhe von 1.455.000,- EUR sind im Entwurf des Investitionshaushaltes von 66 für 2011 etatisiert. Dieser Ansatz ist um 50.000,- EUR zu erhöhen (die Verwaltung hat bisher nur die Baukosten in Höhe der Variante 2 im Entwurf etatisiert). Planungskosten in Höhe von 140.000,- EUR sind im Investitionshaushalt von 61 etatisiert.
Von den Gesamtkosten der Variante 2b in Höhe von 1.645.000,- EUR sollen ca. 822.500,- EUR nach dem NKAG auf die Anlieger umgelegt werden. Da hinsichtlich der Abrechenbarkeit nach den NKAG die Jüdenstraße insgesamt betrachtet werden muss, soll der restlichen Abschnitt der Jüdenstraße zwischen Barfüßer Straße und Rote Straße im Laufe der nächsten 10 Jahre ausgebaut werden.
Von den verbleibenden 822.500,- EUR sind 740.500,- EUR förderfähig. Bei einer Förderhöhe von 50% sollen hiernach ca. 370.250,- EUR aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden.
Die Restsumme in Höhe von ca. 452.250,- EUR muss von der Stadt Göttingen aufgebracht werden.
Anlagen:
Varianten Vorentwürfe der Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und und Wilhelmsplatz M. 1:200
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