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Beschlussvorschlag: Das bestehende Planungs- und Berichtswesen für die städtischen Gesellschaften, die Eigenbetriebe, Beteiligungen sowie die kommunale Anstalt wird nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen weiterentwickelt.
Begründung:
Die in dem Antrag der o.a. Fraktion beschriebenen Zielsetzungen für eine Vereinheitlichung von Planungs- und Controllinginstrumenten bei allen städtischen Gesellschaften, Eigenbetrieben und Beteiligungen werden von der Verwaltung grundsätzlich geteilt. Nach Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in der Verwaltung gilt das künftige Augenmerk verstärkt einer Realisierung der Zielsetzungen des konsolidierten Gesamtabschlusses gemäß §§ 100/101 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) bis zum Haushaltsjahr 2012. Dadurch wird in weiten Teilen der im Antrag beschriebenen Aufgabenstellung entsprochen werden können. Zusätzlich wird die Verwaltung das Planungs- und Berichtswesen weiterentwickeln und damit optimieren. Diese Weiterentwicklung soll nachfolgend mittels der Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte des Planungs- und Berichtswesens im Jahresverlauf wie folgt schematisch skizziert werden:
Sept. – Dez. Aufstellung der Wirtschaftspläne durch die Unternehmen und Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung
Dez. / Jan. Vorlage der Ziele und einheitlichen Finanzdaten (neu) aus den Wirtschaftsplänen an den Rat zum Haushaltsbeschluss
Februar Erörterung der Ziele und einheitlichen Finanzdaten aus den Wirtschaftsplänen im Finanzausschuss
März – Mai Aufstellung, Prüfung und Abstimmung der Jahresabschlüsse; Vorbereitung der wesentlichen und einheitlichen Finanzdaten für das Beratungsverfahren Jahresabschluss
Juni / Juli Beratung der Jahresabschlüsse im Finanzausschuss u. a. anhand der einheitlichen Finanzdaten sowie Vorbereitung der Weisungsbeschlüsse für die Mitglieder der Aufsichtsräte
August Darstellung der Bewirtschaftungsergebnisse zum 30.06. mit Prognosen zum Jahresabschluss und zur Zielerreichung im Budgetbericht
Aug. / Sept. Beratung des Budgetberichtes im Finanzausschuss; bezogen auf die Gesellschaften auf Basis der Zielprognosen und einheitlichen Finanzdaten * Anmerkung: Für Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. DT) verschiebt sich die Darstellung des Jahresverlaufes.
Eine Beratung der Wirtschaftspläne in Fachausschüssen und im Finanzausschuss erfolgt nicht. Sie lässt sich zeitlich und inhaltlich unter den bestehenden Rahmenbedingungen nicht realisieren. Über die Darstellung der Ziele in Verbindung mit wesentlichen und einheitlichen Finanzdaten wird ein Berichtswesen von Planzahlen über Prognosen bis hin zu den Jahresabschlüssen nachvollziehbar installiert, da eine einheitliche Struktur der Unterlagen aus den Gesellschaften nicht geschaffen werden kann.
Die seitens der Verwaltung hinsichtlich des Inhalts des Antrages in die Meinungsbildung einbezogenen städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe, Beteiligungen und die kommunale Anstalt (zusammenfassend: städtische Unternehmen) haben folgende Kernaussagen getroffen:
1. Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Göttingen wird eingehalten. So werden u. a. die jährlichen Wirtschaftspläne mit der Stadt abgestimmt, die Entwicklung im Geschäftsverlauf auf der Grundlage von Soll-Ist-Vergleichen zum 30.06. und 31.12. dargestellt, die Jahresabschlüsse vorgestellt, besprochen und analysiert sowie die Beratung in Einzelfragen in Anspruch genommen. Das Instrument der Zielvereinbarungen wird systematisch weiter ausgebaut. 2. Wegen stark von einander abweichender Aufgabenstellungen der städtischen Unternehmen und der zum Teil abweichenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Vereinheitlichung des Planungs- und Rechnungswesens vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen und auch nicht praktikabel. Auch bedeutete eine solche Vereinheitlichung eine gravierende finanzielle Zusatzbelastung. Im Übrigen wird in Zukunft eine ansatzweise Vereinheitlichung durch die vorgeschriebene Erstellung der Kernbilanz erfolgen. 3. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und Lageberichte werden die jeweiligen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt. Das jährliche Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften lag in der Vergangenheit immer vor. 4. Ziel jedes städtischen Unternehmens ist es, die Kennzahlen und Reportingschemata so verständlich wie möglich aufzubereiten 5. Zu berücksichtigen ist ferner, dass jeder Wirtschaftsprüfer bei Prüfung der Jahresabschlüsse und bei Erstellung des Prüfungsberichtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seinen eigenen Berichtsstil pflegt. Eine Vorgabe zur Vereinheitlichung würde kaum akzeptiert werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vereinheitlichung in der Darstellung der Jahresabschlüsse, der Wirtschaftspläne und der Zwischenberichte zur Entwicklung des Geschäftsjahres durch die von der Verwaltung jährlich erstellten Beteiligungsberichte und die halbjährlichen Budgetberichte erfolgt. Die Bestellung von Wirtschaftsprüfern für die jeweiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaften darf im übrigen nur für fünf Jahre erfolgen, so dass auch künftig zwangsläufig eine größere Zahl unterschiedlicher Prüfer im Einsatz sein werden. Die Verwaltung wird daher wie beschrieben ein weiterentwickeltes Planungs- und Berichtswesen einführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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