![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2011 der Stadthalle Göttingen wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Begründung:
Nach § 11 der Eigenbetriebsverordnung ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und zu beschließen.
Für 2011 sind keine Investitionen vorgesehen. Lediglich für die laufende Bauunterhaltung werden Mittel bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bauunterhaltung kann aus dem erwirtschafteten cash-flow und aus dem Liquiditätsbestand des Eigenbetriebs finanziert werden. Aus dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Göttingen sind in 2011 keine Erstattungen vorzunehmen. Anlagen:
Wirtschaftsplan 2011
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |