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Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2012 – 2016 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung:
Nach § 82 Abs. 6 Niedersächsische Gemeindeordnung hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Nach dem Haushaltsentwurf 2011 sieht die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 planerisch ein negatives Ergebnis vor, so dass ein Haushaltssicherungskonzept vom Rat der Stadt Göttingen zu beschließen ist.
Der vorgelegte Entwurf basiert auf der aktualisierten Fassung des vom Rat am 09.06.2010 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2011 – 2016 (Fortschreibung) und enthält zusätzlich vier neue Maßnahmen (Nr. 20/15, 37/2, 37/3 und 37/4). Finanzielle Auswirkungen:
Die im vorgelegten Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2016 genannten aktualisierten Maßnahmen sind, mit Ausnahme der neuen Maßnahmen, bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung 2012 – 2014. Zum Teil müssen aufgrund abweichender Prognosen (Änderungen sind grau hinterlegt) noch Anpassungen über die voraussichtlich Mitte Dezember d. J. vorzulegende Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2011 vorgenommen werden.
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2016
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