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Beschlussvorschlag:
Der neu gefassten Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen wird zugestimmt.
Begründung:
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen vom 11.01.1980 ist an zwischenzeitlich eingetretene rechtliche und tatsächliche Veränderungen anzupassen. Neu aufgenommen wird ein Kapitel IV „Kinderfeuerwehr“. Durch die Einrichtung einer entsprechenden Abteilung in Ortsfeuerwehren soll frühzeitig Nachwuchs für die Feuerwehren gewonnen werden. Entfallen sind die besonderen Einheiten Bergungsdienst und Fernmeldedienst.
Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Göttingen sowie die Leitung der Berufsfeuerwehr haben der neu gefassten Satzung zugestimmt. Auch aus Sicht der übrigen Verwaltung bestehen keine Bedenken. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Göttingen
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