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Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Der 14. Änderung der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen vom 05.07.1985 wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.
Begründung:
Aufgrund der Hundekotproblematik auf öffentlichen Flächen wurde ein neuer § 5 eingeführt, der die Beseitigung von Hundekot durch die Verursacher regelt.
Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) wurde bereits 2005 durch das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) ersetzt, so dass hier in § 5 (alt) / § 6 (neu) eine entsprechende Korrektur erforderlich ist.
Anlagen:
14. Änderung der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen vom 05.07.1985
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