Beschlussempfehlung:
1. Zum Schuljahr 2011/2012 wird beim Niedersächsischen Kultusministerium die Einrichtung einer Ganztagsschule in Form eines offenen Ganztagsangebotes für alle Grundschülerinnen und Grundschüler an der Hagenbergschule beantragt. Begonnen wird im Schuljahr 2011/12 mit dem Jahrgang 1, in den folgenden Schuljahren kommt jeweils ein Jahrgang hinzu, bis das Angebot alle Schuljahre umfasst.
2. Über die Finanzierbarkeit dieser Maßnahme wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 entschieden. 3. Die Beschlussfassung unter 1. und 2. erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich das Land Niedersachsen weiterhin mindestens im bisherigen Umfang am Ganztagsangebot beteiligt. Begründung:
Entsprechend der vom Rat der Stadt Göttingen beschlossenen Schulstandortentwicklungsplanung ist vorgesehen, das Ganztagsangebot an Grundschulen auszubauen. Danach ist die Einrichtung eines Ganztagsangebotes an der Hagenbergschule für das Schuljahr 2011/2012 vorgesehen.
In Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Göttingen hat die Hagenbergschule ein Konzept für die Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes erstellt (siehe Anlage). Die Grundschule ist zweizügig. Beginnend mit dem ersten Jahrgang soll ab dem Schuljahr 2011/2012 ein offenes Ganztagsangebot vorgehalten werden. Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 einstimmig die Einrichtung eines Ganztagsangebotes befürwortet.
Für die Einrichtung eines Ganztagsangebotes ist gemäß § 23 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz das Einvernehmen mit dem Schulträger erforderlich. Sodann muss der Antrag beim Niedersächsischen Kultusministerium bis Mitte Dezember 2010 gestellt werden. Die Landesschulbehörde ist im November diesen Jahres vorab zu unterrichten.
Am Schulstandort der Hagenbergschule sind die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Ganztagskonzeptes gegeben. Die Betreuungsarbeit wird in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe organisiert und gestaltet. Die Stadt Göttingen hat ein Schulkindbetreuungskonzept erstellt, das als Grundlage dieser Betreuung dient. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens können sich interessierte Träger im Herbst 2010 um die Trägerschaft bewerben. Danach wird der Jugendhilfeausschuss als Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens den Träger bestimmen.
Am Schulstandort der Hagenbergschule wird in dem vorhandenen Gebäude eine Mensa für die Mittagsverpflegung errichtet. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Mensa zum Schuljahr 2012/2013 muss die Mittagsverpflegung für ein Jahr in einer provisorischen Essenausgabe erfolgen. Die Mittagsverpflegung wird von der Stadt Göttingen geliefert.
Das schulische Angebot beginnt um 8:00 Uhr und endet im Ganztagsbereich um 15:30 Uhr. Die Hortbetreuung und Betreuung im Rahmen der offenen Arbeit mit Kindern entsprechend dem Konzept zur Nachmittagsbetreuung an Ganztagsschulen enden um 17:00 Uhr.
An der Hagenbergschule wird ein Hort errichtet, der in das Ganztagsangebot einbezogen wird.
Bei dem offenen Ganztagsangebot kann von einer Lehrerversorgung durch das Land nicht zwingend ausgegangen werden. Die Hagenbergschule wird voraussichtlich als Ganztagsschule mit offenem Ganztagsangebot und ohne Lehrerversorgung genehmigt werden. Es wird trotzdem davon ausgegangen, dass das Land freiwillige Lehrerstunden, die kapitalisiert werden können, zur Verfügung stellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstausstattung der Hagenbergschule sind im Haushaltsplanentwurf für 2011 Mittel in Höhe von 10.000 € und für die Mensa sind in 2011 Mittel in Höhe von 85.000 € und für 2012 weitere 270.000 € etatisiert. In die Finanzierung des Ganztagskonzeptes fließen die budgetierten Lehrerstunden der Schule ein. Die Umsetzung des Schulkindbetreuungskonzeptes an der Hagenbergschule wird voraussichtlich in 2011 21.000 €, in 2012 60.000 €, in 2013 85.000 €, in 2014 110.000 € und in den Folgejahren 142.000 € kosten. Die Etatisierung ist im Haushaltsplanentwurf 2011 im Budget des FB 51 vorgenommen worden.
Weiterhin wird für den Betrieb der Mensa städtisches Personal erforderlich sein. Für 100 Portionen ist eine Mensakraft mit 20,00 Wo/Std. an fünf Wochentagen einzusetzen. Der tatsächliche Personalbedarf berechnet sich auf der Grundlage der täglichen Mittagsportionen. Anlagen:
Pädagogisches Konzept
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