Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung ist mit dem Flecken Bovenden abzuschließen.
Begründung:
Die Zweckvereinbarung dient der Anpassung der bestehenden Vereinbarung an das NKomZG sowie der Vereinfachung der Zusammenarbeit und der Abrechnung. Finanzielle Auswirkungen:
Erstattung der Kosten durch den Flecken Bovenden für die Beseitigung des Schmutzwassers durch die Göttinger Entsorgungsbetriebe (ca. 147 T€/Jahr).
Anlagen:
Zweckvereinbarung
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