Beschlussvorschlag: Von der gesonderten Ausweisung der Privaten Fachhochschule auf Vorwegweisern und gesonderten Hinweisschildern wird aus den in der Begründung aufgeführten Argumenten abgesehen. Die Verwaltung wird jedoch Gespräche mit der Privaten Fachhochschule führen, um Hinweise außerhalb der Wegweisertafeln (z.B. am Bahnhof) zu ermöglichen. Einer weiteren Beratung des Antrages im Rat bedarf es daher nicht, die Verwaltung wird den Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke über das Ergebnis der Gespräche unterrichten.
Begründung: Der Wunsch der Privaten Fachhochschule auf Vorwegweisern und gesonderten Hinweisschildern aufgeführt zu werden ist verständlich und nachvollziehbar. Insbesondere für die Studienanfänger wäre eine Wegweisung hilfreich. Auch andere Einrichtungen (z. B. HAWK) hegen diesen Wunsch und möchten bei der öffentlichen Wegweisung berücksichtigt werden. Aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist es jedoch leider nicht möglich, all diesen Wünschen nachzukommen. Bei der innerörtlichen Wegweisung hat sich die Straßenverkehrsbehörde an die Richtlinien zur wegweisenden Beschilderung außerhalb von Autobahnen und an die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsverordnung zu halten. Wegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung werden durch das nachfolgende Zeichen 432 oder durch Wegweisetafeln dargestellt. Innerörtliche Ziele, zu denen zu weisen ratsam ist, können sowohl Ortsteile (z. B. Parksiedlung, Innenstadt, Kurviertel) als auch öffentliche Anlagen und Gebäude sein (z. B. Flughafen, Bahnhof, Messegelände, Universität, Stadion, Autohof). Die Verwaltungsvorschriften sehen ferner vor, dass zu Industrie- und Gewerbegebieten wie zu Erholungs- und Freizeitgebieten oder –einrichtungen gewiesen werden darf.
Zu privaten Unternehmen darf nur dann so gewiesen werden, wenn das wegen besonders starken auswärtigen Zielverkehrs dorthin unerlässlich ist und auch nur, wenn allgemeine Hinweise wie "Industriegebiet Nord" nicht ausreichen.
Aus diesem Grund hat die Straßenverkehrsbehörde besondere Bereiche wie Zietenterrassen oder Uni Nord bzw. öffentliche Einrichtungen wie Justiz, Finanzamt oder Kreiswehrersatzamt ausgewiesen und damit z.B. auch dem Wunsch der HAWK Rechnung getragen, da im Bereich der Zietenterrassen eine weitergehende Beschilderung vorhanden ist. Eine gesonderte Ausweisung der Privaten Fachhochschule oder weiterer privater Einrichtungen kann aus den oben näher dargelegten Gründen leider nicht erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
keine Anlagen:
Antrag der FDP-Fraktion
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