Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Dem 6. Nachtrag zur Abfallentsorgungssatzung vom 16.12.2005 wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.
Begründung:
Nach zunehmenden Beschädigungen von Containern der GEB und missbräuchlicher Nutzung durch die Kunden wird in § 16 eine entsprechende Regelung, die dem vorbeugen soll, eingeführt.
Das Gewicht von Abfall- und Laubsäcken wird ebenfalls in § 16 auf maximal 15 Kilogramm begrenzt, da die bisherige Regelung zu unscharf war.
Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) wurde bereits 2005 durch das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) ersetzt, so dass hier eine Korrektur in der Satzung erforderlich ist. Anlagen:
6. Nachtrag zur Abfallentsorgungssatzung
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