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Beschlussvorschlag: Der Planung zum Umbau des Düstere-Eichen-Weges vom Eichendorffplatz bis zum Nikolausberger Weg wird zugestimmt.
Begründung:
Beschreibung der vorhandenen Verhältnisse
Der in der Abbildung 1 dargestellte Straßenzug „Düstere-Eichen-Weg/Friedländer Weg“ liegt innenstadtnah im östlichen Stadtbereich und bildet im Osten Göttingens die wichtigste innerstädtische Verkehrsverbindung zwischen dem Süden und Norden der Stadt. Weiterhin dient der Straßenzug als Zufahrt in die östliche Innenstadt, sowie als Verteiler- und Erschließungsstraße in die östlich gelegenen Wohnquartiere (Hainberg, Zietenterassen, Geismar-Nord).
Abbildung 1: Darstellung des Straßenzuges Düstere-Eichen-Weg/Friedländer Weg Diese unterschiedlichen Funktionen spiegeln sich auch in den Verkehrsbelastungen wieder. Auf dem Straßenzug verläuft im Bereich des 4. Bauabschnittes die Buslinie 6 der GöVB. Aufgrund der Funktion im Straßennetz hat der Straßenzug auch eine hohe Bedeutung für den Radverkehr. Der vorhandene Straßenquerschnitt ist über fast die gesamte Baustrecke einheitlich. Auf der Ostseite der Fahrbahn befindet sich ein Gehweg, auf der Westseite ein Grünstreifen mit z.T. sehr großen Bäumen und dazwischen liegenden Parkplatzflächen mit einem anschließenden Gehweg. Lediglich im Kreuzungsbereich zum Nonnenstieg weitet sich die Fahrbahn um einen Linksabbiegestreifen auf und der Grünstreifen entfällt. Separate Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr gibt es im gesamten Düsteren-Eichen-Weg trotz hohen Parkdrucks bislang nicht, so dass teilweise auf den Grünstreifen zwischen den Alleebäumen geparkt wird. Separate Radverkehrsanlagen bestehen nicht. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung (ca. 15.000 Kfz/Tag) und dem unzureichenden Aufbau hat sich in den letzten 10 Jahren der Straßenzustand sehr verschlechtert, so dass Schlaglöcher und Spurrillen in der Straßenoberfläche anzutreffen sind. Des weiteren sind durch Wartungs- und Sanierungsarbeiten andere Leitungsträger mehrere Aufbruchstellen vorhanden. Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Die Verwaltung plant für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 den Umbau des 4. und letzten Bauabschnittes des Straßenzuges „Düstere-Eichen-Weg/ Friedländer Weg“ entsprechend ihrer Funktion als innerörtliche Hauptverkehrsstraße. Der ca. 515,0 m lange Bauabschnitt erstreckt sich von nördlich Eichendorffplatz bis zur Gutenbergstraße, die an den Kreuzbergring anbindet, einschließlich der Kreuzungen Düstere-Eichen-Weg/Nonnenstieg und Düstere-Eichen-Weg/Nikolausberger Weg. Hierbei soll der Straßenquerschnitt (Fahrbahnbreite i.d.R. 6,50 m, Gehwege = 2,0m) die unterschiedlichen Netz- und Erschließungsfunktionen für alle Verkehrsarten gewährleisten. Die Linienführung des geplanten Straßenzuges orientiert sich unter Einhaltung des vorhandenen Grenzverlaufes bzw. der vorhandenen Bebauung. Im Regelfall ist der Straßenzug mit zwei Fahrstreifen (jeweils ein Fahrstreifen für eine Richtung) geplant. Nur in den Knotenpunkten „Düstere-Eichen-Weg/Nonnenstieg“ und „Düstere-Eichen-Weg/Nikolausberger Weg“ ist ein zusätzlicher Linksabbiegestreifen und eine Fahrradspur in nördlicher Richtung bzw. eine Fahrbahnaufweitung einschl. einer Verziehungsstrecke vorgesehen. Aufgrund der begrenzten Fahrbahnbreite ist eine separate Radwegführung nicht realisierbar, mit Ausnahme einer Führung des Radverkehrs in Fahrtrichtung Norden im Knotenbereich auf einem Radfahrstreifen bis zum Beginn des Hochbordradweges an der Gutenbergstraße. Aufgrund des hohen Parkdrucks ist vorgesehen zwischen den westlichen Baumstandorten unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten einzelne Parkbuchten in Längsaufstellung zu schaffen.
Tempo 30-Diskussion
Da der Düstere-Eichen-Weg von Wohnnutzung geprägt ist, dem Schülerverkehr zu nahegelegenen Schulen dient und mit dem Eichendorffplatz ein kleines Stadtteilzentrum mit mehreren Einrichtungen der Nahversorgung tangiert, sieht es die Verwaltung aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Städtebaus und des Umweltschutzes vom Grundsatz her als geboten an, für diesen Straßenzug auch nach der Umgestaltung eine Tempo 30-Einzelregelung aufrecht zu erhalten. Die Stadt ist jedoch bei der Umgestaltung des jetzt anstehenden Abschnitts des Düstere-Eichen-Wegs auf Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)) angewiesen, was nach derzeitiger Rechtslage mit einer Tempo 30-Regelung nicht vereinbar ist. Trotz mehrmaliger Gespräche der Verwaltung mit dem Land Niedersachsen bzw. der GVFG-Zuwendungsbehörde in Wolfenbüttel vertritt der Fördergeber weiterhin die Auffassung, dass eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße (die als Bestandteil des Vorbehaltsnetzes auch den überörtlichen Verkehr zügig abzuwickeln hat) mit der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h grundsätzlich nicht vereinbar ist. Folglich muss festgehalten werden, dass nach derzeitiger Rechtslage der Umbau des Düstere-Eichen-Weges mit Hilfe von Fördergeldern nur unter der Voraussetzung zu realisieren ist, dass mit der Verkehrsfreigabe (zunächst) wieder eine Tempo 50-Regelung verkehrsbehördlich angeordnet wird. Trotz der bestehenden Förderpraxis bzw. der entsprechenden Richtlinien wird die Verwaltung auch weiterhin die Zielsetzung verfolgen, Tempo 30 auf dem Düstere-Eichen-Weg dauerhaft auszuweisen. Ein möglicher Ansatzpunkt wird dabei in der derzeit in Bearbeitung befindlichen Lärmaktionsplanung gesehen. Aus dem bis 2013 fertig zu stellenden Lärmaktionsplan könnte sich u.U. für den Düstere-Eichen-Weg die Erfordernis ergeben, aus Lärmschutzgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h (wieder) zu reduzieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Baukosten für den 4. Bauabschnitt betragen ca. 1.800.000,- € (brutto). In den Kosten sind enthalten: § die Straßenumbaumaßnahme § Kanalbaukosten für einen RW-Kanal DN 300 bzw. DA 355 § Ausstattungskosten für Lichtsignalanlagen und Markierung Die Baukosten sind nach dem Entflechtungsgesetz (EntfG) förderfähig. Die Fördersumme beträgt für das Jahr 2011 490.000,- € und für das Jahr 2012 140.000,- €. Als NKAG-Beiträge sind für das Jahr 2014 810.000,- € veranschlagt.
Abzüglich der Fördermittel nach EntfG und der NKAG-Beiträge verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Göttingen von vorauss. rd. 360 TEUR. Anlagen:
- Lagepläne 4. Bauabschnitt Düstere-Eichen-Weg
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