Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Auszahlung des einmaligen Zuschusses i. H. v. 15.000 EUR zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes APEX wird zugestimmt. Begründung:
Der bei Kostenträger 2521210 für den Zuschuss des APEX angebrachte Sperrvermerk für die Sonderzuschussmittel i. H. v. 15.000 € wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 15.06. und Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 21.06.10 aufgehoben.
Am 26.07.10 wurde vom Amtsgericht Göttingen auf Meldung des APEX pro art e.V. Rechtsanwalt Burghard Wegener zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Auf dessen Antrag vom 04.08.10 trafen der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft am 12.08.10 und der Verwaltungsausschuss auf dem Wege einer Eilentscheidung am 16.08.10 einstimmig folgenden Beschluss:
„Das gemäß § 6 Abs. 3 des Zuwendungsvertrages vom 13.12.2007 bestehende außerordentliche Kündigungsrecht der Stadt Göttingen wird zunächst nicht ausgeübt.
Für eine Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes des Apex wird bis Dezember 2010 einschließlich die monatliche Zuwendung i. H. v. 4.068,86 EURO an den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgezahlt.“
In der Begründung der Beschlussvorlage wurde ausgeführt, dass über die Auszahlung des im Haushalt 2010 einmalig um 15.000 € angehobenen und bereit stehenden Zuschusses der Rat auf gesonderten Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Auszahlung der im Haushalt 2010 etatisierten Mittel i. H. v. 15.000 € auf das Sonderkonto des vorläufigen Insolvenzverwalters
Anlage:
Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wegener bez. Sonderzuschuss APEX vom 24.8.10
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