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Beschlussvorschlag (HSK 2011-2016 Nr. 66/4):
Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Göttingen (Sondernutzungsgebührensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 09.06.2010 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2011 – 2016 beschlossen. Als Teil des HSK war durch die Verwaltung auch eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung mit der Zielsetzung einer Gebührenanhebung zu prüfen (HSK-Punkt 66/4). Zur Erreichung der beschlossenen Konsolidierungsbeiträge i.H.V. 10 TEUR/Jahr sind die in der Anlage beigefügten Änderungen erforderlich.
Die Verbesserung der städtischen Haushaltslage setzt eine konsequente Durchführung der beschlossenen HSK-Maßnahmen voraus.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührenerhöhungen ermöglichen die Verwirklichung des HSK-Konsolidierungsbeitrages i.H.v. 10 TEUR/Jahr.
Anlagen:
· 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung · Synopse
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