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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Antrag wird als erledigt betrachtet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde im Jahr 2009 die Einführung von alternierender Telearbeit als Zielvereinbarung zur Erreichung der Auditierung der Beruf und Familie GmbH mit der Stadt Göttingen getroffen.
Die Verwaltung erarbeitet z. Zt. ein entsprechendes Konzept zur Einführung von Telearbeit bei der Stadt Göttingen. Hierbei werden neben der Alternierenden Telearbeit auch alternative Formen der Telearbeit (Home-Office, Mobile Telearbeit) erläutert. Gleichwohl liegt der Schwerpunkt auf der Alternierenden Telearbeit.
Neben den Kriterien, die an einen alternierenden Telearbeitsplatz gestellt werden (Anforderungsprofil an den Telearbeitsplatz, persönliche Voraussetzungen, privates Umfeld etc.), müssen dabei auch datenschutzrechtliche Aspekte erörtert werden. Darüber hinaus gilt es natürlich auch eine qualifizierte Kostenprognose zu ermitteln und die Auswirkungen von Telearbeitsplätzen auf das berufliche Umfeld abzuschätzen. Inwieweit die zeitliche Verfügbarkeit der/ des Telearbeitenden verbindlich vereinbart werden kann/ muss wird ebenfalls geprüft.
Dieser Prozess befindet sich z. Zt. innerhalb der Verwaltung - auch mit dem Gesamtpersonalrat - in der Abstimmungsphase, so dass mittelfristig ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden kann.
Das Konzept wird nach Fertigstellung im Gleichstellungs- und Personalausschusses vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen:
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