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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Übersicht über genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009 gemäß § 89 NGO zur Kenntnis. Begründung:
Gemäß § 89 Absatz 1 NGO erfolgt die Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung .
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Liste über genehmigte über- und außerplanmäßige Aufwendungen /Auszahlungen gemäß § 89 NGO.
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