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Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses:
„Der Rat möge beschließen:
Mit den Trägern der betriebsnahen Kindertagesstätten
a) ASC Kinderbetreuungs-gGmbH: Kinderbewegungshaus, Waldweg, b) AWO Kreisverband Göttingen: Krippe bei Fa. Mahr, Brauweg und c) Kinderhaus e.V.: Krippe am Ingeborg-Nahnsen-Platz
wird zum 01.08.2010 je ein geänderter Zuwendungsvertrag abgeschlossen.“
Begründung:
Die hier behandelten Zuwendungsverträge (Festbetragsverträge) unterscheiden sich von den Leistungs- und Budgetverträgen darin, dass sie nur für betriebsnahe Kitas abgeschlossen werden, bei denen sich ein oder mehrere Unternehmen Belegplätze für ihre Mitarbeiterinnen verschaffen und sich im Gegenzug an den Betriebskosten der Kita beteiligen. Das dann noch verbleibende Defizit gleicht die Stadt Göttingen aus.
Anlass der neuen Verträge ist die Regelung in § 3 Buchstabe e) der bisherigen Verträge vom 30.03.2010. Danach müssen die Träger zum Kindergartenjahr 2010/2011 eine Kalkulation vorlegen, in der die erhöhte Finanzhilfe des Landes für Krippen und Krippenkinder in alterübergreifenden Gruppen schon berücksichtigt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe der städt. Zuwendung wurde wie folgt vereinbart (in Klammern die Vorjahreswerte): Kindergartenjahr 2010/2011 2009/2010 a) ASC, Waldweg: 180.000 € (151.815,09 €) b) AWO KV, Krippe Mahr: 44.980 € (47.711,59 €) c) KH, Ingeborg-Nahnsen-Platz: 66.384 € (66.312,25 €) 291.364 € (265.838,93 €)
Dabei entfällt auf den Zeitraum August – Dezember 2010 121.402 € und auf den Zeitraum Januar – Juli 2011 169.962 €. Trotz Abzug der erhöhten Finanzhilfe steigt der Zuschuss an den ASC, da in der Vergangenheit eine Fachkraft in der Hortbetreuung nicht eingerechnet war.
Ob Haushaltsmittel in ausreichender Höhe im Budget Kitas freier Träger zur Verfügung stehen, kann frühestens im dritten Quartal 2010 abschließend beurteilt werden. Ursache hierfür sind die bestehenden Bewilligungsrückstände des Landes für das Jahr 2009 und die deshalb ausstehende Spitzabrechnung der von den Gesamtbudgets der freien Kita-Träger abzuziehenden Finanzhilfe des Landes für 2009 und 2010.
Ggf. muss das Budget zum Jahresende aus anderen Deckungsmöglichkeiten überplanmäßig erhöht werden.
Anlagen:
3 Zuwendungsverträge
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