![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen beschließt das „Innenstadtleitbild der Stadt Göttingen“ von 2010 und beauftragt die Verwaltung die darin formulierten Ziele im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu verfolgen und umzusetzen.
Begründung:
Bereits 1970 wurde von der Stadt Göttingen ein erstes Planungsleitbild für die Göttinger Innenstadt erarbeitet. Im Lauf der Zeit haben sich die Ansprüche an unsere Innenstadt verändert; die Erwartungen an ihre Aufgaben innerhalb der Gesamtstadt haben sich weiter entwickelt. Die Fortschreibungen des Innenstadtleitbildes aus den Jahren 1975 und 1988 nehmen diese Entwicklungen auf.
Jetzt, 22 Jahre später, erfordern veränderte wirtschaftliche, ökologische, und soziale Rahmenbedingungen und Ansprüche eine erneute Auseinandersetzung mit der künftigen Rolle und Gestaltung der Innenstadt und damit eine inhaltliche Weiterentwicklung des Innenstadtleitbildes.
Eine sinkende gesamtdeutsche Bevölkerungszahl steigert den Wettbewerb der Städte um Einwohnerinnen und Einwohner, Fachkräfte und Besucherinnen und Besucher. Welches sind die wichtigen Faktoren der Innenstadtentwicklung, mit denen sich die Göttinger Innenstadt in diesem Wettbewerb behaupten kann? Mit dieser und vielen weiteren Fragestellungen setzt sich dieses Innenstadtleitbild intensiv auseinander.
Das im September 2007 verabschiedete Leitbild 2020 für die Gesamtstadt hat bereits einen Rahmen für die Entwicklung der Göttinger Innenstadt skizziert. Die dort formulierten Ziele wurden im vorliegenden Innenstadtleitbild weiterentwickelt und konkretisiert.
Mit dem Innenstadtleitbild 2010 ist eine Grundlage zur Steuerung der innenstadtrelevanten Aufgabenstellungen zum Wohl der Gesamtstadt geschaffen worden. Das Innenstadtleitbild definiert die Rahmenbedingungen für eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung. In den darin formulierten Zielen zur Innenstadtentwicklung werden alle Belange, die die Grundlage einer lebendigen Innenstadt bilden, berücksichtigt.
Das Innenstadtleitbild liefert somit einen verlässlichen Orientierungsrahmen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Investoren. Es soll dazu beitragen, stadtentwicklungspolitische Entscheidungen möglichst unabhängig von Einzelinteressen oder tagespolitischen Gesichtspunkten treffen zu können. Die darin formulierten Ziele und Handlungsansätze bilden den Handlungsrahmen für die darauf aufbauenden verbindlichen Planungen wie Bebauungspläne, Freiraumplanungen, Auslobung von Wettbewerben, Ausführungsplanungen und alle weiteren Fachplanungen. Darüber hinaus liefert das Innenstadtleitbild in Form von Konzepten konkrete Umsetzungsvorschläge.
Die Stadt Göttingen hat dieses Innenstadtleitbild in einem offenen und bürgerschaftlichen Dialog entwickelt. In mehreren öffentlichen Veranstaltungen, dem begleitenden Innenstadtbürgerbeirat und im Internet konnten sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Göttingen über den Planungsstand informieren, ihre Anregungen übermitteln und sich am Planungsprozess beteiligen. Das Innenstadtleitbild soll nun im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke beraten werden. Zum Abschluss des Verfahrens wird das Innenstadtleitbild dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
· Endfassung Innenstadtleitbild der Stadt Göttingen von 2010 · Umsetzung Innenstadtleitbild der Stadt Göttingen von 2010
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |