Beschlussvorschlag:
Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der GÖSF wird beauftragt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der für das Wirtschaftsjahr 2009 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 56.185.497,33 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 190.579,84 EUR festgestellt.
2. Der Bilanzverlust 2009 wird der Gewinnrücklage entnommen.
3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.
4. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
5. Als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2010 der GÖSF wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs & Partner, Göttingen, bestellt. Begründung:
Zu 1. bis 4.:
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der GÖSF hat der Aufsichtsrat die Gesellschafterversammlung vorzubereiten, den Jahresabschluss, Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und hierüber schriftlich an die Gesellschafterversammlung zu berichten.
Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der GÖSF obliegt anschließend der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über
1. die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), 2. die Verwendung des Bilanzgewinns oder den Ausgleich eine Bilanzverlustes, 3. die Entlastung der Geschäftsführung, 4. die Entlastung des Aufsichtsrats.
Zu 5.:
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der GÖSF hat der Aufsichtsrat die Gesellschafterversammlung vorzubereiten. Der Aufsichtsrat hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs und Partner, Göttingen, mit der Jahresabschlussprüfung 2010 beauftragt. Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der GÖSF obliegt anschließend der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über
die Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Jahresabschlussprüfungen 2006 bis 2009 der GÖSF wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs und Partner, Göttingen, durchgeführt. Den Vorgaben des Gesellschafters folgend ist nach einem Zeitraum von maximal fünf Jahren der Wirtschaftsprüfer zu wechseln. Ein Wechsel des Abschlussprüfers wäre danach erst für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vorzunehmen.
Der Umstand, dass der Verkauf von Leistungen an Barkassen ein wesentliches Merkmal der Geschäftstätigkeit der GÖSF darstellt, wurde der Wirtschaftsprüfer auf Vorschlag der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat außerdem beauftragt, eine Sonderprüfung des Kassenverkehrs vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen
GÖSF 2009 · Bestätigungsvermerk · Bilanz · Gewinn- und Verlustrechnung · Anhang · Lagebericht
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