Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 22, 5. Änderung, „Siekhöhe“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 22, 5. Änderung, „Siekhöhe“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst vier Teilbereiche im Bereich des Gewerbegebiets Siekhöhe.
Der Planbereich A liegt im nordwestlichen Bereich des Anna-Vandenhoeck-Rings und berührt dort den festgesetzten Grünzug sowie die westlich angrenzenden Gewerbegebietsflächen.
Die Planbereiche B1 + B2 liegen bzw. verlaufen am südlichen Planbereich und berühren auch hier den festgesetzten Grünzug sowie die südlichen angrenzenden Gewerbegebietsflächen.
Der Planbereich C liegt im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebiets.
Die Planbereiche A + B1 + B2 mit einer Größe von ca. 45.500 m² gelten dabei als Eingriffspläne, der Planbereich C mit einer Größe von ca. 3.500 m² ist der Ausgleichsplan.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.
Begründung: Mit der Änderung des Bebauungsplans in den Teilbereichen A + B1 + B2 will die Stadt Göttingen auf die geänderten Anforderungen potentieller und bestehender Unternehmen reagieren. Zum Einem besteht Bedarf an großen zusammenhängenden Flächen, die eine künftige Entwicklung der anzusiedelnden Unternehmen auch in den nächsten Jahren sicherstellt. Zum Anderen muss genau diese Entwicklungsmöglichkeit bestehenden Unternehmen eingeräumt werden, deren Entwicklungspotenzial sich mit der Unternehmensgründung noch nicht abzeichnete.
Diese Flächenoptimierung für gewerbliche Nutzungen kann nur durch eine Inanspruchnahme der unmittelbar angrenzenden öffentlichen Grünflächen erfolgen. Dabei ist es jedoch erklärtes Ziel, durch einen Flächentausch die Reduzierung der Grünflächen so weit wie möglich zu vermeiden. Im Bebauungsplan ist die Flächenoptimierung durch die Inanspruchnahme von nur 437 m² öffentlicher Grünfläche erfolgt. Dies bedeutet z. B. für das Betriebsgrundstück der Firma Trinos eine prozentuale Zunahme der Gewerbefläche von knapp 3 %; die Betriebsabläufe können aber deutlich optimiert werden. Dies zeigt, dass die bereits angelegten Grünzüge großteils erhalten bleiben und nur in ihrer Lage verändert werden. Sie können somit auch künftig ihre Funktion als natur-räumliches und gliederndes Element im Gewerbegebiet Siekhöhe vollumfänglich wahrnehmen.
Neben der geringen Überplanung von öffentlichen Grünflächen ergibt sich zusätzlich auch ein Eingriff durch die Erhöhung der Grundflächenzahl und der Aufhebung von Pflanzzonen.
Die benötigten Flächen sind zurzeit im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt und sind Teil einer größeren Grünfläche die mit weiteren Flächen im Bebauungsplan ein umfangreiches und durchgehendes Grünkonzept bilden.
Dieses Grünkonzept ist auch im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans, bzw. die Anpassung im Wege der Berichtigung auf Grund des beschleunigten Verfahrens wird jedoch nicht als notwendig erachtet, da die verbleibende öffentliche Grünfläche das Entwicklungsziel einer Grünverbindung zwischen freier Landschaft (ehemalige Bahnstrecke Dransfelder Bahn) und den inneren Bereichen des Gewerbegebiets sicherstellt. Die Grünzüge bleiben grundsätzlich erhalten und können ihre Funktion auch erfüllen.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens müssen Eingriffe in Natur und Landschaft nicht ausgeglichen werden. Es ist jedoch erklärtes Ziel, den Eingriff in Natur und Landschaft vollumfänglich im Gewerbegebiet auszugleichen.
Zu diesem Zweck wird wie bereits zur 4. Änderung des Bebauungsplans eine im Gewerbegebiet Siekhöhe liegende und auf Grund der schlechten topografischen Verhältnisse nicht genutzte gewerbliche Fläche als Ausgleichsfläche in einer Größe von 3.570 m² herangezogen. Dies ist der Planbereich C.
Im Ergebnis wird die im Gesamtplan ausgewiesene Gewerbefläche um 3.133 m² reduziert und die auf den anderen Planbereichen erfolgten Eingriffe vollumfänglich ausgeglichen.
Planbereich AHier wird die noch freie Gewerbegebietsfläche in Größe von ca. 8.000 m² durch Inanspruchnahme des westlich angrenzenden Grünzuges auf ca. 10.000 m² vergrößert. Dabei werden die wegfallenden Grünflächen unmittelbar westlich des Grünzuges wieder hergestellt, so dass auch hier ein optimierter Flächenzuschnitt von Gewerbeflächen erfolgen kann. Die absolute Zunahme von festgesetzten Gewerbeflächen beträgt nur 32 m²
Planbereiche B1 + B2Das Unternehmen Trinos Vakuum-Systeme GmbH ist eines der führenden Hersteller von Vakuumkammern, Vakuumsystemen und Sonderbauteilen für die Vakuumindustrie. Darüber hinaus ist es Europas größter Lieferant von Vakuumfittings und Vakuumkomponenten.
Infolge der Wachstumspotenziale, die sich das Unternehmen in diesem Bereich erschließen konnte, wurden die Kapazitäten in den vergangenen Jahren stetig ausgeweitet. Damit auch künftig eine Erweiterung der Kapazitäten auf dem bestehenden Betriebsgrundstück möglich ist, möchte das Unternehmen die westlich angrenzenden gewerblichen Flächen ebenfalls nutzen. Dafür ist jedoch zur Optimierung der Fläche ein veränderter Grundstückszuschnitt notwendig, der auf Grund diagonaler Grundstücksgrenzen wegen des angrenzenden Grünzuges nicht ideal ist. Durch die Flächenoptimierung erhöht sich die festgesetzte Gewerbefläche um absolut 405 m², die öffentliche Grünfläche wird entsprechend von 2.010 m² auf 1.605 m² reduziert.
Die Planbereiche umfassen auch insgesamt den südlichen Rand der im Bebauungs-plan festgesetzten Gewerbegebietsflächen. Hier setzt der Bebauungsplan eine 10 m tiefe, von Bebauung freizuhaltende Fläche fest. Die momentane Festsetzung schließt auch die Errichtung von Garagen, Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen auf diesen nicht überbaubaren Grundstücksflächen aus. Dies bedeutet eine Einschränkung hinsichtlich der Organisation von Betriebsabläufen auf dem Grundstück. Diese Festsetzung soll entfallen.
Die Ausnutzung des Grundstückes wird dadurch nicht geändert, da die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) eine Überbauung des einzelnen Baugrundstücks jetzt und künftig nur bis zu max. 80 % zulässt.
Planbereich CIn diesem Bereich setzt der Bebauungsplan zurzeit ein Gewerbegebiet fest. Diese Flächen sind auf Grund ihrer Lage und der Topografie schlecht zu vermarkten und werden daher zur Zeit nicht für solche Zwecke genutzt. In Fortsetzung der öffentlichen Grünflächen und der bereits im Rahmen der 4. Änderung herangezogenen Flächen als Ausgleichsfläche wird hier erneut der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sichergestellt.
Verfahren:
Der Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren wurde am 2.2.2009 durch den Verwaltungsausschuss gefasst und am 05.02.2009 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB durchgeführt, welches keinen Umweltbericht vorsieht.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine planungsrechtliche Änderung im beplanten Innenbereich, die sowohl eine Nachverdichtung als auch eine optimierte Flächennutzung als Innenentwicklung ermöglicht.
Aufgrund von Flächengrößenänderungen im Zuge des Aufstellungsverfahrens und den vorgesehenen Grundflächenzahlen für die Gewerbegrundstücke ergibt sich für das Plangebiet der Änderung eine zulässige Gesamtgrundflächengröße von ca. 32.560 qm. Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ist bei einer Grundflächengröße von 20.000 qm bis 70.000 qm die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nur zulässig, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).
Daher wurde eine überschlägige Beurteilung der Umweltauswirkungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes erstellt. Diese Beurteilung wurde mit den Behörden abgestimmt. Im Ergebnis kommt diese Beurteilung zu dem Schluss, dass unter Berücksichtigung der durch den Ursprungsplan und seinen bisherigen Änderungen vorgegebenen Ausgangsbasis durch diese Änderung die Umweltrelevanz nur unerheblich beeinflusst wird. Da keine erheblichen Umweltauswirkungen durch diese Änderung hervorgerufen werden, ist die Durchführung der Planaufstellung im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB zulässig. Die „überschlägige Beurteilung der Umweltauswirkungen“ vom Büro Schwahn liegt dieser Begründung als Anlage bei.
Ferner wird durch die Umweltstudie dargelegt, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen und die Änderungen keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen wären.
Weiterhin begründet der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Damit werden alle Anforderungen, die an die Zulässigkeit der Aufstellung eines Be-bauungsplanes gemäß des Verfahrens nach § 13a BauGB gestellt werden, erfüllt. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt.
Der Entwurfsbeschluss (Auslegung) wurde am 21.12.2009 durch den Verwaltungsausschuss gefasst. Die Auslegung des Entwurfes fand in der Zeit vom 20.01.2010 bis zum 22.02.2010 statt.
Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachte Anregung führte nicht zu einer Änderung des Entwurfes, so dass nun der Entwurf dem Rat der Stadt Göttingen zur Beschlussfassung als Satzung vorgelegt werden kann.
Die im Aufstellungsbeschluss beschlossene Überarbeitung der Satzung über örtliche Bauvorschriften (ÖBV) hat sich in der Entwurfserarbeitung für diesen kleinen Teilbereich als nicht zweckmäßig herausgestellt. Es gilt weiterhin die ÖBV zur 1. Änderung des Gesamtbebauungsplans.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Beauftragung eines externen Planungsbüros zur Erarbeitung des Änderungs-verfahrens und Durchführung der Trägerbeteiligung, die Erarbeitung von Gutachten (Umweltstudie, Vorprüfung nach §13a BauGB) sind Kosten entstanden.
Diese belaufen sich insgesamt auf ca. 15.500 Euro (Brutto)
Für die Wiederherstellung der öffentlichen Grünflächen sind noch keine Kosten ermit-telt worden.
Die Kostentragung erfolgt durch den Fachbereich 80 - Gebäude und Immobilien.
Durch den Verkauf (von Teilen) städtischer Grundstücke werden Einnahmen erzielt.
Anlagen:
§ Bescheidung der Anregung § Planzeichnung (ohne Maßstab) § textliche Festsetzungen § Begründung § Umweltstudie § Vorprüfung des Einzelfalls
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