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Betreff: "Steuerung städtischer Gesellschaften durch Zielformulierungen in den Wirtschaftsplänen"
(Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Entscheidung
10.02.2011 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr vertagt (zurückgestellt)   
22.03.2011 
39. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr nimmt zustimmend Kenntnis, dass die Verwaltung die bereits zu den Haushalten 2009 und 2010 dargestellten Ziele in Abstimmung mit den städtischen Unternehmen (Gesellschaften, Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalt und Beteiligungen) fortentwickelt. Die Zielformulierungen sollen den Wirtschaftsplänen möglichst vorangestellt werden. Dabei sollen die Ziele messbar sein.

Im Rahmen der Budgetberichte über den Haushalt der Stadt und bei besonderem Anlass kann eine Erörterung der Zielerreichung der städtischen Unternehmen auch in den zuständigen Fachausschüssen stattfinden.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Ziele werden bereits sowohl für die Produkte des städtischen Kernhaushalts wie auch in der Regel für die städtischen Unternehmen vereinbart (vgl. Beschlüsse des Rates der Stadt zum Haushalt 2010 am 05.02.2010, Tagesordnungspunkte 6 und 7).

Für den Eigenbetrieb „Entsorgungsbetriebe“ wird der Wirtschaftsplan nach Beratung im Werksausschuss vom Rat der Stadt beschlossen, bei der kommunalen Anstalt „Beschäftigungsförderung“ bedarf der vom Verwaltungsrat beschlossene Wirtschaftsplan der Zustimmung des Rates.

In allen übrigen Fällen wird der Wirtschaftsplan vom Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium des städtischen Unternehmens beschlossen. In allen vorgenannten Fällen sind zumindest die größeren Fraktionen des Rates in die Meinungsbildung der Gremien einbezogen. Einer Beratung des Wirtschaftplanes in städtischen Ausschüssen bedarf es nicht. Parallelberatungen würden zudem erhebliche Schwierigkeiten in der Zeitabfolge auslösen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlagen:

 

Anlagen:

 

-          Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/die Grünen vom 19.02.2010

-          Protokollauszug Rat 05.03.2010

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B90-_05-3-2010-Steuerung_staedtischer_Gesellsc (555 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Vorabauszug-TOP6-Rat-5-3-2010 (25 KB)      
 
 

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