Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Esebeck Nr. 6 “Bührener Weg Ost“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte(n) Anregunge(n) wird (werden) entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen-Esebeck Nr. 6 “Bührener Weg Ost“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
3. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird im Osten durch die Straße Über der Esebeeke sowie das anliegende Haus Nr. 3, im Süden durch die Straße Kleehöfen und im Westen durch den Bührener Weg begrenzt. Im Norden bildet das angrenzende Grünland die Planbereichsgrenze.
Vom Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die Flurstücke 187/0, 342/186 und 129/2 (tlw.) der Flur 3 sowie der Flur 4, 17/3, 18/4, 18/8 und 18/18 (tlw.) der Gemarkung Esebeck berührt.
Vor dem Hintergrund einer weiterhin stattfindenden Abwanderung insbesondere junger Familien aus dem Stadtgebiet, sind in den vergangenen Jahren an einigen dezentralen Standorten (u. a. Holtensen, Groß-Ellershausen und Herberhausen) kleinere Baugebiete ausgewiesen worden um preisgünstige Baugrundstücke anbieten zu können. Hiermit wird auch das Ziel verfolgt, vorhandene Infrastrukturen in den Ortsteilen zu sichern. Im Südwesten der Ortschaft Esebeck befindet sich hinter der Bebauung an den Straßen Bührener Weg, Kleehöfen und Über der Esebeeke eine zusammenhängende Grünfläche, die gemäß den oben genannten Zielen als Wohnbauland entwickelt werden soll. Damit erfolgt eine Arrondierung des baulichen Bestandes im südwestlichen Bereich des Ortsteiles Esebeck. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Zur Sicherstellung der Entwicklung kostengünstigen Baulandes im Ortsteil Esebeck hat die Stadt Göttingen die Flächen des Geltungsbereiches vollständig erworben. Die Erschließung wird durch die Stadt Göttingen hergestellt, so dass die Grundstücke voll erschlossen veräußert werden können. Um die Ansiedlung junger Familien zu begünstigen, wird der Kinderbaulandbonus angeboten. Die entstehenden Kosten sollen mit der Grundstücksveräußerung refinanziert werden.
Bisheriges Verfahren:
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen-Esebeck Nr. 6 „Bührener Weg Ost“ hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 15.09.2008 gefasst. Den Auslegungsbeschluss hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 07.12.2009 gefasst. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.12.2009 bis 22.01.2010.
Hinweis:
Nach der öffentlichen Auslegung wurde in den textlichen Festsetzungen der Punkt 2 - Maß der baulichen Nutzung – um den folgenden Absatz ergänzt: „Bei Gebäuden mit Walmdächern sind zur Ermittlung der Höhe des Firstes die Firstlinie sowie das aufgehende Mauerwerk durch gedachte Linien bis zum gemeinsamen Schnittpunkt zu verlängern.“ Unter Punkt 3 - Nicht überbaubare Grundstücksflächen – wurde der zweite Spiegelstrich um das Wort „Bruttorauminhalt“ (... bis zu einer Gesamtgröße von 40m³ Bruttorauminhalt ...) ergänzt. Diese Ergänzungen dienen der Klarstellung, eine Änderung der jeweiligen Zielsetzung wird damit nicht begründet.
Zur Sicherstellung von kostengünstigem Bauland hat die Stadt Göttingen die Flächen des Geltungsbereiches der künftigen Bau- und Verkehrsflächen vollständig erworben. Die Kosten für den Grundstückserwerb sowie die Erschließungsmaßnahmen (z. B. Verkehrsflächen, Kanäle, Beleuchtung) und Kinderbaulandbonus werden über den Wiederverkauf der Grundstücke sukzessive refinanziert.
Anlagen:
§ Bescheidung der Anregungen § Planzeichnung § Textliche Festsetzungen und Begründung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||