Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 88. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Göttingen „Salinenweg“ gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
3. Ziele und Zwecke der Planung: § Darstellung einer Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung Einzelhandel
4. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst die Fläche des ehemaligen HERKULES-Marktes westlich des Salinenweges sowie die daran westlich anschließende Fläche bis zum Umspannwerk an der Bachstraße. Im Norden wird die Fläche durch die Straße „In der Krümme“ und im Süden durch die „Kasseler Landstraße“ begrenzt
Begründung:
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um Rechtssicherheit für den Bebauungsplan (s. u.) zu gewährleisten, erfolgt eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend den geplanten Baugebietsfestsetzungen.
Für die Sicherung und Neuausrichtung des bisher vorhandenen Nahversorgungsstandortes (Bereich ehem. HERKULES-Markt) muss im Bebauungsplan ein Sondergebiet Einzelhandel zur Umsetzung der Sortimentsregelungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Göttingen festgesetzt werden.
Aus der bisherigen Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan lässt sich ein Sondergebiet jedoch nicht entwickeln, so dass die Darstellung in eine Sonderbaufläche mit der Zeckbestimmung Einzelhandel umgewidmet werden muss.
Die im Geltungsbereich liegende Fläche ist z. T. bereits als Sonderbaufläche dargestellt (Bereich ehem. HERKULES-Markt). Dieser Sonderbaufläche (ca. 17.000 m²) ist jedoch keiner Zweckbestimmung zugeordnet. Dies soll nun im Rahmen der 88. Änderung erfolgen.
Die anderen Flächen (ca. 14.500 m²) sind als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt und müssen entsprechend den Zielen des Bebauungsplanverfahrens angepasst werden.
Die betroffenen Bereiche wurden bisher entsprechend der Festsetzungen als Gewerbegebiet bzw. als Sondergebiet im Bebauungsplan genutzt und sollen künftig ausschließlich für eine Sondernutzung mit der Zweckbestimmung Einzelhandel zur Verfügung stehen.
Paralleles Bebauungsplanverfahren
Parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 19, 3. Änderung, „Salinenweg“ aufgestellt. Dessen Geltungsbereich wird entsprechend der Flächennutzungsplanänderung zum Entwurfsbeschluss um die Flächen des ehemaligen HERKULES-Marktes einschließlich des Salinenweges erweitert, so dass der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans GÖ-Grone Nr. 19 „Salinenweg“ durch die 3. Änderung berührt ist. Die erweiterten Sonderbauflächen werden entsprechend im Rahmen der 3. Änderung als Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Göttingen keine Kosten.
Die Kosten für die notwendigen Gutachten und sonstige Untersuchungen sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages der Vorhabenträgerin des Einzelhandelsprojektes übertragen werden.
Anlagen:
§ Geltungsbereich und derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan (o. Maßstab) § geplante Darstellung im Flächennutzungsplan (o. Maßstab) § nachrichtlich Geltungsbereich Bebauungsplan GÖ-Grone Nr. 19, 3. Änderung, „Salinenweg“ mit Erweiterung des Geltungsbereichs zum Entwurfsbeschluss
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