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Der Rat möge
beschließen: 1.
Die beigefügte „Satzung der Stadt Göttingen über eine
Bürgerbefragung nach § 22 d NGO“ wird beschlossen und in der Zeit vom
25.05. bis 20.06.2010 eine Bürgerbefragung per Rückantwortbrief durchgeführt. 2.
Für die Durchführung der Bürgerbefragung werden im Ergebnishaushalt des
Jahres 2010 Mittel in Höhe von 63.000 Euro bereitgestellt. Begründung: Aufgrund
des interfraktionellen Antrages der SPD- und der Bündnis90/Die
Grünen-Ratsfraktionen im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am
21.01.2010 hat sich dieser mehrheitlich darauf verständigt, die Verwaltung zu
bitten, bis zur Ratssitzung am 5.2.2010 eine Satzung vorzubereiten, die eine
Bürgerbefragung nach § 22 d NGO ermöglicht. Die Bürgerbefragung kann an einem
oder mehreren Tagen durch persönliche Abstimmung in einem oder mehreren
Abstimmungslokal(en) oder durch Rückantwort per Brief durchgeführt werden. Nach verwaltungsinterner Beratung
und unter Hinzuziehung vergleichbarer Satzungen anderer Städte und Gemeinden
wurde die beigefügte Satzung entworfen, die eine Stimmabgabe per Brief
vorsieht. Dadurch soll eine größtmögliche Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger ermöglicht werden. Zur weiteren Unterstützung wird
beabsichtigt, dem Anschreiben an die berechtigten Bürgerinnen und Bürger
(i.S.d. § 22 und 34 NGO i.V.m.d. NKWG) ein Informationsblatt beizufügen, aus
dem die genaue mögliche Trassierung und die bisher formulierten Argumente für
bzw. gegen eine Umgehungsstraße in diesem Bereich hervorgehen. Finanzielle
Auswirkungen: Abstimmung per „Rückantwortbrief:
rd. 63.000,- EUR Abstimmung in Abstimmungslokalen Anlagen: - Satzungsentwurf - Lageplan -
Infoblatt (wird nachgereicht)
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