Beschlussvorschlag: Der
Rat wolle beschließen: Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) werden die in Anlage 1
genannten Straßen im Stadtgebiet Göttingen als öffentliche Gemeindestraßen
gewidmet. Begründung: Die
Straßen im Baugebiet „Südlich Talgraben“ in Göttingen OT
Elliehausen sind gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes hergestellt und
stehen damit der Öffentlichkeit zur Verfügung. Der Erschließungsträger hat die
Verkehrsflächen gemäß den Bestimmungen des seinerzeitigen Städtebaulichen
Vertrages auf die Stadt Göttingen übertragen. Nach
§ 6 Nieders. Straßengesetz sind die aufgeführten Straßen daher zu widmen. Die
Straßen im inneren Bereich (Gerhard-Zillich-Straße, Henricusweg u.
Therese-Grube-Weg) sind noch nicht fertig gestellt und werden von dieser
Widmung noch nicht erfasst. (Dies gilt nicht für den Äbtissinnenweg, da dieser
Weg bereits fertig gestellt ist). Die
zu widmenden Straßen resp. Straßenabschnitte sind in den beigefügten Anlagen
textlich und zeichnerisch dargestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Durch
die Widmungen entsteht Unterhaltungsaufwand durch Übernahme der Straßenbaulast. Anlagen:
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