Beschlussvorschlag: Der Rat
möge beschließen: Der 1. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 05.12.2008 wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2010
(Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Die
Gebührenbedarfsrechnung führt zu unveränderten Gebühren für die Entsorgung von
Abfällen auf den Deponien Breitenberg und Dransfeld (Deponieklasse 1) sowie für
die Abfuhr von Containern (Containerabfuhrgebühr). Auch die Gebühr für
Anlieferungen zur BVA Königsbühl kann auf dem Niveau des Vorjahres gehalten
werden. Die Entsorgungsgebühr für Anlieferungen zur MBA Südniedersachsen muss als
Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung um ca. 8% von 203,40 €/Tonne auf
220,00 €/Tonne angehoben werden. Dies ist im Wesentlichen auf höhere
Kosten beim Abfallzweckverband Südniedersachsen zurückzuführen. Die
Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter und Biotonnen sind um ca. 11%
anzupassen. Die Gebührenanpassung ist zum einen auf einen Rückgang des zu
leerenden Behältervolumens zurückzuführen; zum anderen stehen deutlich weniger
Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zur Verfügung, die zur Stützung der Gebühren
in die Kalkulation eingestellt werden können (-814 T€). Durch
die Umfirmierung der „Stadtreinigung Göttingen“ in „Göttinger
Entsorgungsbetriebe“ sind die entsprechenden textlichen Korrekturen in
der Satzung erforderlich. In § 14
stand noch ein fehlerhafter Querverweis im Text (zum vorherigen Paragraphen),
die korrigiert wurde. Finanzielle
Auswirkungen: Die Anpassung der Gebühren ist notwendig, um
die Kosten der Einrichtung zu decken. Anlagen: Anlage 1: 1. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2010: -
Abfallentsorgung -
BVA
Königsbühl
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