Beschlussvorschlag:
Der 13. Änderung der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen vom 05.07.1985 wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.
Begründung:
In die Anlage 1 wird der Tonkuhlenweg aufgenommen, da er bereits seit einiger Zeit gewidmet ist und gereinigt wird.
Ebenfalls in die Anlage 1 wird der vom Brauweg abgehende Stichweg zu Fa. Mahr aufgenommen, der von Brauweg in Carl-Mahr-Straße umbenannt wurde. Im Verbindung damit wird die alte Eintragung „Stichstraße zwischen Brauweg und Leine zu Haus Nr. 36c und 36d“ in der Anlage 2 gestrichen. Der etwas weiter nördlich liegende Verbindungsweg vom Brauweg zur Leine/Höhe Umspannwerk wird in die Anlage 2 (Anliegerreinigung) aufgenommen, da er dort bisher nicht aufgeführt war.
Anlagen:
13. Änderung der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen vom 05.07.1985
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