Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Der Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Nach § 11 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist für den Eigenbetrieb Göttinger Entsorgungsbetriebe ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Eine Abführung der Eigenkapitalverzinsung an den städtischen Haushalt für das Wirtschaftsjahr 2010 (in 2011) in Höhe von 2.375 T€ ist aufgrund der geplanten Zahlen möglich.
Die Eigenkapitalverzinsung wurde aufgrund des Beschlusses des Rates vom Mai 2009 (Haushaltssicherungskonzept) um 200 T€ angehoben.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
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