Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen: 1.
Die zum Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der
Stadt Göttingen „Unterer Nikolausberger Weg“ im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Änderungen werden entsprechend den
Vorschlägen in der Anlage beschieden. 2.
Der Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt
Göttingen „Unterer Nikolausberger Weg“ wird mit seiner Begründung
festgestellt. Das Plangebiet umfasst die nördlich an den Nikolausberger Weg
angrenzenden Grundstücke zwischen Goßlerstraße und Leonard-Nelson-Straße sowie
die südlich angrenzenden Grundstücke zwischen Hanssenstraße und
Hermann-Föge-Weg. Die Größe der Fläche beträgt ca. 4,5 ha. Maßgeblich für die Begrenzung des Geltungsbereiches ist die
zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes im Maßstab M 1:5000. Begründung: Die bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes 1975
angenommenen Entwicklungen hin zu einer reinen Wohnnutzung haben sich real
nicht verfestigt. Diese Entwicklung ist im gesamten unteren Bereich des
Nikolausberger Weges zu beobachten und eine Änderung des Flächennutzungsplanes
in einem unmittelbar angrenzenden Bereich wurde bereits durchgeführt (76.
Änderung des Flächennutungsplanes 1975 der Stadt Göttingen
„Nikolausberger Weg/ Herzberger Landstraße“ – wirksam seit
19.07.06) Um den Nutzungsansprüchen der hier im Laufe der Jahre
angesiedelten gewerblichen und freiberuflichen Nutzungen gleichermaßen wie den
Nutzungsansprüchen der Wohnnutungen gerecht zu werden, ist eine
Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist
erforderlich, um die beabsichtigten städtebaulichen Planungsziele zu sichern.
Im Hinblick auf das Entwicklungsgebot für die Bebauungspläne Göttingen Nr. 231
„Unterer Nikolausberger Weg“ und Göttingen Nr. 216 – TP 1, 1.
Änderung „Hermann-Föge-Weg“ wird diese Änderung des
Flächennutzungsplans in einem Parallelverfahren durchgeführt. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat am 05.03.07 die Aufstellung der
89. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen „Unterer
Nikolausberger Weg“ beschlossen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des
Flächennutzungsplanes wurden der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB dargelegt. Die entsprechenden
Unterlagen wurden im Neuen Rathaus der Stadt Göttingen in der Zeit vom 16.03.07
bis 05.04.07 ausgelegt. Ferner fand am 10.04.07 eine Anhörung statt, in der der
Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wurde, sich zu der beabsichtigten Planung zu
äußern. Den Auslegungsbeschluss für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
1975 der Stadt Göttingen „Unterer Nikolausberger Weg“ hat der
Verwaltungsausschuss am 20.04.09 beschlossen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3
(2) BauGB erfolgte vom 22.05.09 bis 22.06.09. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) erfolgte vom 20.05.09 bis
22.06.09. Im
Rahmen der Abwägung wurden keine Bedenken geäußert. Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlagen: - Übersichtsplan - Bescheidung der Anregungen - Planungsbericht, Umweltbericht - Zusammenfassende Erklärung
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